Hallo! Bei mir ist nach der medizinischen Reha eine berufliche Rehabilitation bewilligt worden. Bin auch für den jetzigen Arbeitsplatz laut Klinik und DRV unter 3 Stunden leistungsfähig. Folglich bin ich arbeitsunfähig Krankengeld läuft 12.01.21 aus. Jetzt soll ich für meine Umschulung am BFW an einem Eignungstest mit Arbeitserprobung teilnehmen.
Meine Frage nun: muss ich mich für diese Zeit weiter krankschreiben lassen, oder erhalte ich für diesen Zeitraum Übergangsgeld , und danach wieder weiterhin Krankengeld bis zum Beginn der Umschulung bzw bis zur Aussteuerung?
31.08.2020, 13:05
von
h.60
Hallo Sandra41
für die Zeit des Assesmentverfahren erhählts Du weiterhin Krankengeld
31.08.2020, 13:25
von
Sandra41
Dankeschön!
31.08.2020, 13:56
Experten-Antwort
Hallo Sandra41,
die Teilnahme an einem Assessmentverfahren gehört nicht zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern ist Bestandteil des Verwaltungsverfahrens. Für diese Zeit erhalten Sie die vor dem Assessment gezahlte Entgeltersatzleistung (in Ihrem Fall Krankengeld) von dem für die Entgeltersatzleistung zuständigen Träger (Krankenkasse) weiter. Inwieweit bei Ihnen jedoch ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld besteht, müssten Sie noch bei Ihrem zuständigen Rentenversicheungsträger abklären.