Hallo Seemann,
während Ihrer eigenen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (2jährige Umschulung) ersetzt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeber und leistet somit wie ein Arbeitgeber Entgeltfortzahlung.
Während der Dauer der Kinderreha wird das Übergangsgeld für längstens bis zu 6 Wochen weitergezahlt.
Anspruch auf Verdienstausfall besteht daher nicht.
Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, sobald der Aufnahmetermin der Kinderreha feststeht.