Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld, wenn ich bereits eine 100%ige EM-Rente beziehe ? Es geht um eine onkologische Reha. Ich verdiene seit Februar durch Minijob (450€ minus RV-Beiträge) dazu.
Muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter zahlen?
Hallo Caroline,
bei einer Leistung zur onkologischen Reha besteht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Übergangsgeld, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber geendet hat. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von den Vorerkrankungstagen ab, bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse.
Ob in Ihrem Fall Übergangsgeld gezahlt wird, hängt auch davon ab, ob für den Monat, der der Berechnung zugrunde liegt, Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden und ob die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. Diese wird in der Regel dann nicht angerechnet, wenn Sie die Beschäftigung erst nach Eintritt der Erwerbsminderung aufgenommen haben. Eine exakte Antwort kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger geben, wenden Sie sich bitte dort an die Sachbearbeitung.
Mir ist neu, dass ein Minijob Krankengeldansprüche und/oder Übergangsgeldansprüche auslöst.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einem Minijob hat man gegen seinen Arbeitgeber.
Mir ist neu, dass ein Minijob Krankengeldansprüche und/oder Übergangsgeldansprüche auslöst.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einem Minijob hat man gegen seinen Arbeitgeber.