Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld während Rehamaßnahme

von dodoubleg11.08.2020 | 17:23
180 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich mache eine Umschulung und bekomme Übergangsgeld. Klingt erstmal super! Allerdings frage ich mich, wer denn bestimmt hat, dass man nur 68% von seinem Nettoverdienst bekommen darf?! Bei mir sind das mal eben mindestens 500€ weniger im Monat. Dann möchte man versuchen an mehr Geld zu kommen und man darf es nicht, weil es dann wieder angerechnet wird etc und so eine Schei..e! Da zahlt man jahrelang in die RV ein und dann bekommt man so einen Schlag ins Gesicht. Wie soll man denn auf einmal mit 500€ weniger im Monat zurechtkommen? Nehmt mal den Politikern 1/4 ihres Gehalts weg, ist zwar damm leider immernoch sehr hoch,aber die gucken dann auch blöd aus der Wäsche. Und wenn man aufgrund von Krankheiten etc seinen ausgeübten Beruf nicht mehr machen kann, finde ich, dass solchen Menschen geholfen werden MUSS, und das geht bestimmt nicht indem man denen noch das Geld wegnimmt!!! Diese Leute sind krank!!! verdammt nochmal und haben ihrem Beruf nicht einfach gekündigt weil sie kein Bock mehr hatten! Da ist es ja besser sich AU zu melden. Wenn das alles nicht so traurig wäre, könnte man meinen, wir sind in einem Zirkus. Achso, und zusätzlich ziehen die MA in Berlin anscheinend die Telefomkabel bei Arbeitsbeginn aus der Wand!? Vielen Dank auch

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die Verwaltung hat das auszuführen, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Natürlich ist das nicht vergleichbar mit dem was man beim bisherigen Arbeitgeber verdient hat. Sollte das nicht reichen, besteht die Möglichkeit der Aufstockung durch die Kommune/das Jobcenter.

Ihr Expertenteam

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

unsere Experten wollen in diesem Forum Hilfe bei konkreten Problemen leisten. Bitte verzichten Sie daher auf politische Diskussionen.

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Gesetz ist Gesetzam 11.08.2020 | 17:58
Na ausgejammert! Du armer Kerl. Für Dich vergießt hiernkeiner auch nur eine Träne! Hoffentlich kann Dir wenigstens ein Therapeut helfen.
Janaam 11.08.2020 | 18:02
Ich bekomme Teilerwerbsminderungsrente. Würde ich weiter in Vollzeit arbeiten können, hätte ich auch mehr Geld. Bin froh, dass es das überhaupt gibt. Ohne würde ich mit meinem Halbtagsgehalt dastehen. Krankengeld bzw. Übergangsgeld sind halt reduziert. Das ist doch nix neues. Ich war auch 78 Wochen krank, wurde ausgesteuert und das ALG1 war dann nochmals niedriger .........
Eigenverantwortungam 11.08.2020 | 18:05
Man erkundigt sich doch vor der Reha nach den Bezügen. Niemand hat Sie gezwungen die Reha zu machen. Die Gesetze macht die Politik und die Rentenversicherung ist daran gebunden. Glauben Sie mit Ihrem Beitrag hier irgendetwas zu erreichen?
Janaam 11.08.2020 | 18:04
@GesetzistGesetz Man könnte auch einfach mal froh sein, dass es das überhaupt gibt.
Die Frageam 11.08.2020 | 18:16
Bescheidenheit gegenüber Gier. Was ist wohl sympathischer?
Hotteam 11.08.2020 | 19:16
Hatten Sie eine andere Erwartungshaltung? Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist in D quasi alles sozial abgesichert. Für nahezu jede Lebenssituation gibt es eine Form von Unterstützung. Wer arbeitslos oder krank wird, kann trotz allem ein bescheidenes Leben führen. Seit der Agenda 2010 gibt es aber eben keine Sicherung des sozialen Status mehr, sondern bedarfsorientierte Leistungen. Es ist allerdings allgemein bekannt, dass die monetäre Situation in den meisten Fällen eine andere wird, wenn man nicht berufstätig ist. Man kann überall nachlesen, was man in welchem Fall bekommt.
Siehe hieram 12.08.2020 | 01:40
Dann rechnen Sie mal richtig. Sie machen in Umschulung, weil Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. In diesem 'neuen' Beruf haben Sie aber weder Ahnung noch Berufserfahrung. Und erwarten dafür 100%?? Vorübergehend werden Sie also mit Übergangsgeld unterstützt. Zusätzlich sind Sie Kranken-/Pflege-/AlV versichert. Das ÜG wird bei Ihren späteren Rentenansprüchen berücksichtigt, ohne dass Sie dafür Beiträge bezahlen. Versteuern müssen Sie das ÜG auch nicht. Und es werden die Lehrer/Ausbilder bezahlt und die Unterrichts-/Arbeitsmaterialien. Außerdem haben Sie einen persönlichen Coach, der für all Ihre Fragen zur Verfügung steht und Sie dann auch in der Bewerbungsphase unterstützt. Auch der muss bezahlt werden. Allerdings nicht von Ihnen. Und Irgendwann steht dann die Prüfung an. Die notwendigen Prüfungsgebühren werden bezahlt. Allerdings nicht von Ihnen. Haben Sie mal die Leistungen, die Sie erhalten, mit einem 'völlig Gesunden' verglichen, der aus Eigeninteresse einen Berufswechsel anstrebt und welche Kosten der dann zu bezahlen hat? Ohne dass er dafür von irgendjemanden unterstützt wird, außer vielleicht einer geringen Steuerersparnis, weil er es dort als Fortbildung geltend machen kann. Aber wovon, wenn er doch während seiner 'gesunden' Berufsänderung gar keine Einkünfte hat. Die KV/PV-Beiträge muss er trotzdem bezahlen, aus eigener Tasche ohne Zuschuss von irgendwem. Und falls er einen Coach benötigt, der ihm Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern verschafft und bei den Bewerbungen hilft, muss er den richtig teuer auch selbst bezahlen. Und wenn er scheitert, dann steht er da mit nichts, weil er durch die Prüfung gerasselt ist und vergessen hatte, auch Beiträge zur AlV zu bezahlen. Und aus lauter Frust wird er fürchterlich krank, beantragt nun EM-Rente, bekommt aber nichts, weil er die 3/5 Belegung nicht erreicht hat aufgrund seiner privaten Fortbildung. Dumm gelaufen, für den. Und etwas überspitzt dargestellt auch, klar. Aber Sie brechen nach 1 Jahr einfach die Umschulungsmaßnahme ab, weil es Ihnen dann doch zu viel wird. Und haben Anspruch auf ALGI. 'Einfach so'. Oder auf Krankengeld. 'Einfach so'. Oder Sie beantragen dann doch EM-Rente. Da wird aber dieses eine miese Jahr nicht mitgerechnet, es wird so getan, als hätten Sie weiter richtig gut verdient. 'Einfach so'. Das haben nämlich die, die dafür gesorgt haben, dass Sie jetzt nur 68% bekommen, auch geregelt... Und nun dürfen Sie noch mal nachdenken und sich dann vielleicht einfach darüber freuen, dass Ihnen diese Chance überhaupt geboten wird und Sie damit dann eben vielleicht nicht schon früh in EM-Rente gehen müssen sondern noch einige Jahre gutverdienend weiter arbeiten können. Bleiben Sie gesund und ärgern Sie sich weniger, das macht nämlich auch krank.
Realistam 12.08.2020 | 12:52
Wenn man an Hand Ihrer Angaben zurück rechnet, bekommen Sie monatlich ca. 1000€ Übergangsgeld. Das ist natürlich knapp, da Sie vorher auch nicht unbedingt viel Geld sparen konnten. Allerdings erhalten Sie neben dem Übergangsgeld auch noch Verpflegung bzw. Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten. Die Unterstützung ist also insgesamt schon höher. Wenn ich mit der Höhe des Übergangsgeldes richtig liege, haben Sie außerdem bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung. Jetzt haben Sie die Chance, das nachzuholen und langfristig mehr zu verdienen. Vielleicht hilft Ihnen das, trotz finanziellem Engpass durchzuhalten. Außerdem ist die Ausübung eines Minijobs normalerweise anrechnungsfrei. Da sollten Sie bei Ihrem Reha-Fachberater nochmal nachfragen, warum das bei Ihnen nicht möglich ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026