Hallo Insider & Experte,
vielen Dank für Ihre Hinweise. Letztlich abschließende Klarheit bringt u.U. nur ein Gespräch mit dem REHA-Fachberater, das ich auch am letzten Tag der Maßnahme führen werde. Trotzdem ist es, unter finanziellen Gesichtspunkten, für mich wichtig, mir vorher schon einmal etwas Klarheit zu verschaffen. Der von mir vorgetragene Fall ist ja offensichtlich nicht ganz einfach.
In der medizinischen REHA wurde zumindest die festgestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben indiziert seien. Dieses wurde auch im Abschlussbericht der Rehaklinik, die auch der Rentenversicherungsträger erhalten hat, schriftlich fixiert. Ebenso habe ich bereits während der REHA bei dem dort vor Ort gewesenen REHA-Fachberater den Antrag auf LTA gestellt. Von einer Umschulung habe ich in meinem Antrag natürlich gesprochen, da ich dort gefragt wurde, was ich mir vorstelle. Der Abschlussbericht der REHA-Klinik spricht jedoch nicht von einer notwendigen "UMSCHULUNG", sondern nur allgem. davon, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geboten sind.
Wie bereits erwähnt wurde mein Antrag (LTA) zunächst abgelehnt. Nach meinem Widerspruch und einem Termin bei einem von der DRV bestellten Gutachten wurde meinem Widerspruch durch einen abhelfenden Bescheid stattgegeben und ich bekam Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt. Um die für mich geeignete Leistung festzustellen, ging es dann, nach einem ersten Gespräch mit dem REHA-Fachberater zur BFAP.
Die Verzögerung, die im Wesentlichen durch den zunächst ablehnenden Bescheid entstanden ist, führt nunmehr dazu, dass mein Anspruch auf Krankengeld nahezu erschöpft ist. Hinzu kommt eben die Wartezeit auf den Beginntermin der Umschulung. Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir zu dem Gesagten noch einmal Ihre Einschätzung darüber mitteilen könnten, ob es nun eine realistische Chance auf Zwischenübergangsgeld gibt oder nicht. Vielen Dank
Daniel