Das Übergangsgeld für die Dauer der Reha wird grundsätzlich am Ende der medizinischen Reha ausgezahlt.
Wenn Sie vorher Krankengeld bezogen haben, dürfen Sie 14 Tage nachdem Sie die Reha angetreten haben, bei Ihrem RV-Träger anrufen und eine Teilauszahlung des Übergangsgeldes für diese ersten 14 Tage anfordern.
Manche RV-Träger machen das, andere zahlen grundsätzlich nur einmal aus - am Ende der Reha. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem RV-Träger in Verbindung und fragen Sie einfach mal nach, wie das bei Ihrem RV-Träger gehandhabt wird.
Da Sie vorher Krankengeld bezogen haben, dürfte es kein Problem sein, am 14. Tag der Reha Ihnen für diese Zeit das Übergangsgeld auszuzahlen, sonst müssten Sie für das gesamte Übergangsgeld bis zum Maßnahmeende warten.
Wenn Sie Ihren RV-Träger nicht anrufen, wird das Übergangsgeld komplett erst am Maßnahmeende ausgezahlt. So haben Sie die Chance, nach 14 Tagen einen Teilbetrag für diese 14 Tage ausgezahlt zu bekommen.
Viele Grüße
Nix