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Zur Experten-Antwort springenHallo phillipp,
grundsätzlich kann ich auf den Beitrag von Nix verweisen – mit der Ergänzung, dass es auch Rentenversicherungsträger gibt, die das Übergangsgeld für die ersten 14 Tage bei Vorliegen aller benötigten Unterlagen auch „von Amts wegen“, also ohne besonderen Antrag, an den Versicherten auszahlen.
Ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur individuellen Klärung kann hier sicher nicht schaden.
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