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Übergangsgeld welcher Beruf zählt für die Berechnung

von herbert15.05.2008 | 14:04
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich kann meine bisherige Tätigkeit als Kraftfahrer nicht mehr ausüben. Diese Tätigkeit habe ich 11 Jahre gemacht. Gelernt habe ich mal Gärtner vor 25 Jahren, aber nie in diesen Beruf gearbeitet. Fragen: Den Beruf des Berufskraftfahrers habe ich zwar nicht gelernt, aber wird er als Beruf anerkannt, da ich 11 Jahre diesen ausgeübt habe? Wenn nicht, an welcher Grundlage wird das Übergangsgeld Berechnet? Fahrer oder Berufskraftfahrer, wenn es hier Tarifentgelte gibt? ( Hamburg) In wie weit spielt der Ausbildungsberuf überhaupt noch eine Rolle?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Berechnung des Übergangsgeldes richtet sich nach Ihrer letzten Tätigkeit. Insofern spielt es keine Rolle, welchen Beruf Sie einmal erlernt haben. Welcher Tarifvertrag für Sie gilt kann ich ohne Kenntnis der genaueren Umstände nicht sagen. Ihr Arbeitgeber muss jedoch eine Erklärung abgeben, aus der sich dann die Einordnung für die Sachbearbeitung ergibt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei Rehaleistungen wärend des Rentenbezugs steht Ihnen grundsätzlich bis zum Abschluss der Reha die Rente zu. Dabei ist zu unterscheiden: Handelt es sich um eine medizinische Maßnahme beziehen Sie weiterhin Ihre Erwerbsminderungsrente und haben keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Bei einer beruflichen Maßnahme (z.B. Umschulung, Qualifizierung)wird geprüft, ob das Tarifentgelt höher als die Rente ist. Dann erhalten Sie zusätzlich den übersteigenden Betrag zur Rente. Es zählt die letzte Tätigkeit, auch wenn sie länger als drei Jahre zurückliegt, wenn Sie aus dieser Tätigkeit heraus erwerbsgemindert wurden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In diesem Fall ist Berechnungsgrundlage das sog. Tarifentgelt, hiervon werden 65% genommen.

3 Antworten

Herbertam 15.05.2008 | 14:25
Antwort auf Expertin. Danke für die Antwort. Derzeit bin ich in Erwerbsminderungsrente, mein letztes Arbeitsverhältnis liegt über 3 Jahre zurück, hätte ich vielleicht dabei schreiben sollen.
Nixam 15.05.2008 | 14:34
Es wird auf den Beruf des Berufskraftfahrers verwiesen. Es ist das Tarifentgelt des Berufskraftfahrers massgebend. Schreiben Sie Ihren Sachbearbeiter bitte an und schilder Sie bitte genau, welche Tätigkeiten Sie als Berufskraftfahrer genau verrichtet haben(Fernfahrer oder Nahverkehr etc). Dann wird Ihr Sachbearbeiter aufgrund der ihm vorliegenden Tarifverträge den richtigen Tarifvertrag und auch die richtige Tarifgruppe etc. raussuchen können. Sie werden sicher nicht schlecht eingestuft werden. Sollten Sie noch Verdienstbescheinigungen zu Hause haben, dann kopieren Sie diese und schicken Sie diese ebenfalls an den Sachbearbeiter zu. Das er erleichtert ihm die Einstufung Ihrer Person/Finden des richtigen Tariflohnes von heute. etc. Nix
herbertam 16.05.2008 | 14:55
Noch eine Frage, wurde schon glaube ich im Forum beantwortet, finde ich jetzt nur nicht. Da meine letzte Beschäftigung länger als drei Jahre zurück liegt, wird denn der Faktor 80 v 100 auf 65 v 100 gekürzt? So habe ich es mal gehört.
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