Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld -Welcher Tarif

von Mario17.07.2014 | 12:20
942 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich mache ab Oktober eine berufliche Reha. und bekomme Übergangsgeld. Bin gelernter Maurer und zuletzt habe ich als Bauhelfer gearbeitet weil ich keinen anderen Job gefunden habe und bevor ich ins Harzt4 rutschte habe ich diesen Job dann angenommen auch weit unter meinem Ausbildungsniveau. So nun weiß ich das der Tarifbetrag als Vergleich genommen wird um das Übergangsgeld zu berechnen der des Bauhelfers oder der des Maurers.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt da keine starre Vorgabe. Sofern in den letzten 3 Jahren vor der Reha gearbeitet wurde (mit Pflichtbeiträgen in der RV) werden sowohl das tatsächliche als auch das Trifentgelt genommen. Wurde nicht gearbeitet - nur das Tarifentgelt. Ob der Tarif für gelernte Maurer oder Bauhelfer zur Anwendung kommt ist dann eine Einzelfallentscheidung. Sofern die Bauhelfertätigkeit seit mehreren Jahren ausgeübt wird, würde das eher für diesen Tarif sprechen. Waren es nur einige Monate, dann eher der Maurertarif.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Negative Kraftam 17.07.2014 | 13:37
Sie haben sich freiwillig vom Hauptberuf gelöst und deshalb dürfte eine tarifliche Einstufung als Bauhelfer vorgenommen werden.
Herz1952am 17.07.2014 | 17:01
an Negative Kraft, das Verhalten nennen Sie "freiwillig"? Außerdem, was heißt: "vom Hauptberuf gelöst"? Sie meinen höchstens von der Tätigkeit, aber nicht vom Beruf. Also, das alleine dürfte nicht das entscheidende Kriterium sein. Herz1952
Herz1952am 17.07.2014 | 17:07
Nachtrag es gibt bei den "Maurern" auch viele unterschiedlich bewertete Tätigkeiten. Herz1952
Marioam 21.07.2014 | 13:23
Guten Tag, vielen Dank für die Infos. Ich habe nun doch noch einmal in dem Vertrag nachgeschaut ich war als "Maurerhelfer" eingestellt. Freiwillig gelöst?? Hmmm…naja mir blieb nichts anderes übrig als diese Tätigkeit anzunehmen da mich niemand als Maurer aus gesundheitlichen Gründen einstellen wollte. Könnte ich damit argumentieren falls man mich doch in den Maurerhelfer Tarif einordnen würde anstatt des Maurers. Ich bekomme aber eine Umschulung als Maurermeister gezahlt und die kann ich nur antreten weil ich Maurer bin und nicht nur ein Helfer. Ich kenne mich leider nicht damit aus daher meine Frage hier im Forum. Finanziell macht es sicherlich einen Unterschied. Viele Grüße, Mario
Negative Kraftam 21.07.2014 | 13:35
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht als Maurer gearbeitet haben, so gilt eine tarifliche Einordnung als Maurer. Sollte die Rentenversicherung nicht den Mauer als tarifliche Eingruppierung wählen würde ich Widerspruch einlegen. Wichtig ist die Begründung! Sie haben nur aus gesundheitlichen Gründen nicht als Maurer gearbeitet.
Negative Kraftam 21.07.2014 | 13:42
Genaue Informationen gibt es im Rundschreiben Übergangsgeld der Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026