Es gibt da keine starre Vorgabe. Sofern in den letzten 3 Jahren vor der Reha gearbeitet wurde (mit Pflichtbeiträgen in der RV) werden sowohl das tatsächliche als auch das Trifentgelt genommen. Wurde nicht gearbeitet - nur das Tarifentgelt. Ob der Tarif für gelernte Maurer oder Bauhelfer zur Anwendung kommt ist dann eine Einzelfallentscheidung. Sofern die Bauhelfertätigkeit seit mehreren Jahren ausgeübt wird, würde das eher für diesen Tarif sprechen. Waren es nur einige Monate, dann eher der Maurertarif.