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Übergangsgeld, Zuzahlung

von Kathy03.06.2008 | 22:41
1482 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld und werde demnächst eine ambulante medizinische Reha beginnen. Hat man auch Anspruch auf Übergangsgeld wenn die Reha von der Krankenkasse bezahlt wird? Und wie ist das mit den Zuzahlungen bei einer ambulanten medizinischen Reha?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, ein Anspruch auf Übergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung besteht in diesem Fall nicht. Bezüglich der Zuzahlung wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

2 Antworten

rehaam 04.06.2008 | 07:31
Wird denn die medizinsche Reha von der Krankenkasse gezahlt? Dann haben sie nur weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Wird sie von der DRV gezahlt haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld wenn Sie bis zum Tag davor Krankengeld bekommen haben. Bei der DRV müssen Sie bei ambulanter Reha keine Zuzahlung leisten, bei der Krankenkasse bin ich mir nicht sicher, da rufen Sie dann am besten einfach mal an, die können ihnen sicher weiteres sagen.
Nixam 04.06.2008 | 11:09
Grundsätzlich - wie reha schon sagte - besteht über die DRV keine Zuzahlungspflicht bei ambulanter Rehabilitation. Ob in Ihrem speziellen Fall bei der ambulanten Reha über die Krankenkasse Kosten für sie anfallen, fragen Sie am besten hier: http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php… Nix
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