Hallo liebes Forum,
habe folgendes problem:
seit Juli 2017 Arbeitslos.
seit Oktober 2017 bis Ende Juli 2018 durchgängig AU
ende Juli bis Ende August medizinische Reha.
Aus Reha trotz vorheriger AU arbeitsfähig entlassen.
Antrag auf ALG I ist gestellt. Hoher Restanspruch von vorherigem Bezug vorhanden.
Antrag auf LTA ist gestellt und von rehaeinrichtung unterstützt.
Wie ist jetzt die situation bezüglich Übergangsgeld zwischen der grundsätzlichen bewilligung und Maßnahmebeginn. Wird in dieser Zeit Übergangsgeld gezahlt.
Arbeitsagentur behauptet sie sei bei eingang des Bewilligungsbescheides dem Grunde nach nicht mehr zuständig. Es würde dann übergangsgeld gezahlt.
Ist das wirklich so?