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Experten-Antwort

Übergangsgeld zwischen zwei Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben?

von Umschüler19.04.2011 | 09:36
3292 Ansichten
2 Antworten

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Ich werde eine Umschulung machen und zuvor einen vorbereitenden Sprachkurs. Während beider Maßnahmen erhalte ich Übergangsgeld von der DRV. Wenn zwischen den beiden Maßnahmen einige Tage liegen, kann ich für diesen Zeitraum auch Übergangsgeld erhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2011 | 10:15

Übergangsgeld wird nach § 51 SGB IX weitergezahlt, wenn nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden sollen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Übergangsgeld begründen und die Leistung nicht unmittelbar im Anschluss, aus Gründen, die Versicherte nicht zu vertreten haben, erbracht werden kann.

Das Übergangsgeld wird unter den Voraussetzungen weitergezahlt, dass Versicherte arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder in eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden können.

Hierdurch wird sichergestellt, dass Versicherte auch in der Zeit zwischen zwei Leistungen durch die Weiterzahlung des Übergangsgeldes (Zwischenübergangsgeld) wirtschaftlich abgesichert sind.

1 Antworten

§ 51 Absatz 1 SGB IXam 19.04.2011 | 10:04
Ja, wenn 1. Sie arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krrankengeld mehr haben oder 2. Ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann.
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