Voraussetzung für den Anspruch auf Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation ist, dass Sie unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation entweder
- Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt
wurden oder
- eine Entgeltersatzleistung bezogen haben, der Einkünfte zugrunde liegen, aus denen Beiträge zur
Rentenversicherung gezahlt worden sind.
Laut Ihren Angaben, beziehen Sie kein derartiges Einkommen. Damit haben Sie auch keinen Anspruch auf Übergangsgeld.