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Experten-Antwort

Übergangsgeldanspruch während med. Reha

von Ratsuchende11.05.2011 | 13:54
2511 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich hätte gern einmal gewusst, ob Anspruch auf Übergangsgeld während einer med. Reha besteht, wenn man vor der Reha keine Einkünfte hatte. Ich habe immer wieder mal Minijobs ausgeübt, habe aber keinen Anspruch auf ALG II, da mein Mann ein zu hohes Einkommen bezieht. Danke!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzung für den Anspruch auf Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation ist, dass Sie unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation entweder

- Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt

wurden oder

- eine Entgeltersatzleistung bezogen haben, der Einkünfte zugrunde liegen, aus denen Beiträge zur

Rentenversicherung gezahlt worden sind.

Laut Ihren Angaben, beziehen Sie kein derartiges Einkommen. Damit haben Sie auch keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

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2 Antworten

Useram 11.05.2011 | 14:56
Sie haben nur Anspruch auf ÜG aus einer med. Reha, wenn Sie eben Einkünfte wie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Sozialleistung hatten. Das ÜG soll ja dann diese Leistung ersetzen.
Nixam 11.05.2011 | 15:12
Die 400-Euro-Jobs führen nicht zu einem Übergangsgeldanspruch. Nix
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