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Experten-Antwort

Übergangsgeldanspruch

von Tina03.05.2017 | 13:08
972 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, habe ich auch Übergangsgeldanspruch, wenn ich vorher im Ausland war. Mein Fall: -seit dem 05.02.17 krankgeschrieben -6 Wochen Lohnfortzahlung - ab dem 19.03. Krankengeld - 14.05.- 19.05. geplanter Fortbildungsurlaub im Ausland, während dieser Zeit ruht das Krankengeld, mein Arbeitgeber zahlt für die Woche Gehalt, vom behandelnden Arzt wurde ein Attest ausgestellt - ab. Sa. 20.05. Krankengeld bis einschl. 22. 05.17 - Di. 23.05.2017 Beginn der Rehabilitationsmaßnahme Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld oder muss der Arbeitgeber wieder Lohn zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tina,

anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wird grds. das Übergangsgeld von Beginn bis zur Beendigung der medizinischen Reha-Maßnahme geleistet.

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5 Antworten

Schadeam 03.05.2017 | 13:47
Lohnfortzahlung prüfen AG und Krankenkasse, nicht die DRV.
Tinaam 03.05.2017 | 14:33
Lohnfortzahlung bzw Entgeldfortzahlung habe ich schon erhalten, nun erhalte ich Krankengeld von der KK. Übergangsgeld prüft die DRV. Habe ich trotz Urlaub Anspruch auf Übergangsgeld der DRV ( siehe Fallbeschreibung)? Vielen Dank im voraus, Tina
Schadeam 03.05.2017 | 14:44
Versteh ich jetzt nicht: während des Urlaubs (14.05.-19.05.) waren Sie doch noch gar nicht in Reha - wieso wollen Sie da ÜG von der DRV? Außerdem haben Sie doch geschrieben, dass Sie im Urlaub das Gehalt bekommen haben??????
Tinaam 03.05.2017 | 14:50
Sorry! Meine Frage ist, habe ich Anspruch auf Übergangsgeld während der Reha ab dem 23.05.17. Die Rehabilitation beginnt am 23.05. für 3 Wochen. Es geht mir nur um diese Zeit.
Tinaam 03.05.2017 | 16:04
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
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