Guten Tag liebe Experten,
ich bin zur Zeit aufgrund voller Erwerbsminderung berentet. Da sich meine Krankheit aber anscheinend langsam bessert und ich erst 46 Jahre bin, spiele ich mit den Gedanken einen Antrag auf Umschulung zu stellen (Teilhabe). Nun bin ich aber bereits über 3 Jahre berentet und vor der Berentung war ich 2 Jahre Arbeitslos, daher möchte ich Sie fragen ob in diesen Fall das Bruttogehalt meines Lehrberuf als Bemessungsgrundlage, im Falle einer Bewilligung genommen werden würde?
Vielen Dank....J.Bruns