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Übergangsgeldberechnung

von Torsten K.09.07.2009 | 17:08
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich hab im Dezember 2005 nach Aufforderung des MDK einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Nach Widerspruchs- und Klageverfahren habe ich endlich dieses Jahr die Zusage erhalten. In 2004 habe ich noch gearbeitet und 2005 ALGI sowie Krankengeld bekommen. Die folgenden Jahre ein Einkommensmix aus ALGI +II und Arbeitseinkommen. Aktuell beziehe ich ALGI. Die Umschulung fängt im August an. Wonach wird jetzt das Ubergangsgeld berechnet? Das aktuelle Einkommen vor Beginn der Umschulung oder das zum Zeitpunkt des Antrages? Jetziges ALG ist geringer wie das damalige ALG. Vielen Dank im voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Torsten K.,

Nix hat Ihnen den Sachverhalt bereits richtig erläutert.

4 Antworten

Nixam 09.07.2009 | 19:47
Das Übergangsgeld wird aus dem aktuellen Tarifentgelt Ihrer letzten Beschäftigung berechnet. Beispiel: BruttoJahres-Tarifentgelt Davon 65% = Betrag X=65% dividiert durch 360 Tage/Jahr = kalendertägliches Tarifentgelt Haben Sie Kinder unter 18 Jahren = Kürzung auf 75% sonst Kürzung auf 68% Das Ergebnis ist das kalendertägliche Übergangsgeld multipliziert mal 30 Tage/Monat = MOnatliches Übergangsgeld. Das alles gilt, wenn Sie in den den letzten 3 Jahren nicht gearbeitet haben: Beispiel: Dreijahreszeitraum 01.08.2006 bis 31.07.2009 Haben Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet, dann wird das Übergangsgeld wie oben beschrieben aus dem aktuellen Tarifentgelt von heute berechnet. Sollten Sie in dem o.g. Zeitraum mindestens 1 vollen Kalendermonat gearbeitet haben, so wird eine Vergleichsberechnung mit dem erzielten Nettoarbeitsengelt vorgenommen. Der höhere Wert ist massgebnd. Viele Grüsse nix
Torsten K.am 09.07.2009 | 20:02
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ich habe noch im November 2008 gearbeit und der dort erhaltene Arbeitslohn ist höher als meine Berechnung, wenn man in den letzten drei Jahren nicht gearbeitet hat. Kann ich jetzt annehmen, dass das Übergangsgeld ungefähr der Höhe meines Nettolohns entspricht? Gruß
Nixam 10.07.2009 | 06:57
Sie müssen 68% vom Nettolohn als Übergangsgeld nehmen, wenn Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben und 75% vom Nettolohn, wenn Sie Kinder haben. Das ist dann das Übergangsgeld. Nix
Torsten K.am 10.07.2009 | 07:46
Danke, kleinen Denkfehler gehabt. :(
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