Hallo Fragend03,
Übergangsgeld wird nach dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Reha-Maßnahme ermittelt.
Schildern Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachverhalt und bitten die Reha-Sachbearbeitung um Überprüfung im Einzelfall.l