ich habe eine sehr schwierige Frage zur Übergangsgeldberechnung. Hierzu muss ich aber mitteilen, dass ich bereits Entgeltersatzleistungen seit 01.06.2015 beziehe und auch über kein Beschäftigungsverhältnis mehr verfüge. Seit 01.06.2015 bis zur Aussteuerung habe ich Krankengeld bezogen, danach Arbeitslosengeld I und vor Arbeitslosengeldende wurde ich leider wieder arbeitsunfähig seit 20.05.2018 und beziehe nun wieder Krankengeld, ich habe eine med. Reha vom Rentenversicherungsträger in Aussicht gestellt bekommen, nun wäre es für mich wichtig ob das Übergangsgeld nur so hoch ist wie das Krankengeld oder ob es nach dem damaligen Brutto/-Nettoarbeitsentgeld von 2015 berechnet wird. Für die Beantwortung vielen Dank im Voraus. MfG Kretschmeier
05.02.2019, 19:51
von
Ulli
Das Übergangsgeld ist etwas weniger als das Krankengeld und etwas mehr als das Alg1
06.02.2019, 19:12
von
Hans Kirchner
Das Übergangsgeld ist genauso hoch wie das Krankengeld
08.02.2019, 09:11
Experten-Antwort
Zur Berechnung des Übergangsgeldes wir die Berechnungsgrundlage der Sozialleistung (also Krankengeld)zugrunde gelegt, die UNMITTELBAR vor Beginn der medizinischen Reha bezogen wurde.