Hallo,
ich bin mittlerweile reichlich verwirrt bzgl. Informationen die ich zur Berechnung des Übergangsgeldes bei LTA bekommen habe.
Ich bin Selbstständig und habe den Mindestbeitrag in die DRV bezahlt in den letzten 4 Jahren. Vor ein paar Monaten hatte ich eine med. Reha. Das Übergangsgeld war entsprechend "dünn". Irgendwas um die 220€. Nun stellt sich die Frage nach einer Umschulung bzw. LTA zu beantragen. Ich versuche nun seit einiger Zeit herauszufinden, wie das Übergangsgeld bei LTA in meinem Fall berechnet wird und habe da komplett verschiedene Aussagen zu bekommen. Ein Sozialverband meint, das ich bei LTA auch nur die Übergangsgeld in Höhe von ca. 220€ bekommen würde (wie bei er med. Reha), bei der DRV bekomme ich da telefonisch einmal die Antwort "Vergleichberechnung" und ein mal auch "genau wie bei der med. Reha".
Ich habe Angst den Antrag vorher zu stellen, wenn ich nicht weiss ob ich überhaupt eine Umschulung machen kann bzw. mit dem Geld überhaupt über die Runden komme.
Anbei mal das Schreiben vom Sozialverband, welches (wenn ich es richtig verstehe) komplett Widersprüchlich ist zu den Aussagen der DRV am Telefon. Kann mir hier irgendjemand helfen und verlässliche Aussagen tätigen?
Nochmal zu den Fakten:
Selbstständig, freiwillige Beiträge seit 4 oder 5 Jahren (Mindestbeitrag), aktuell Krank geschrieben, (freiwillig pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse)
Danke für die Hilfe