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Experten-Antwort

Übergangsgeldberechnung nur für 11 Tage Arbeit statt vom vorletzten Arbeitgeber

von Jörg Willems15.02.2013 | 09:25
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3 Antworten

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Ich bin in einer rehamaßnahme der DRV. Bei der Berechnung meines Übergangsgeldes ist die DRV Rheinland hingegangen und hat vom letzten Arbeitgeber, wo ich nur 11 Tage gearbeitet habe, das Übergangsgeld berechnet. Vor der Maßnahme war ich arbeitssuchend und bekam wesentlich mehr ALG. Aus diesem Grund habe ich von meinem vorletzten Arbeitgeber ebenfalls eine Entgeltbescheinigung eingereicht und eine Neuberechnung beantragt. Diese ist abgelehnt worden. Warum wird einem von 11 Tagen Arbeit nur das Übergangsgeld gezahlt und icht von dem 24-monatigen vorherigen Arbeitsverhältnis??? Durch die Berechnung der DRV liege ich jetzt unter dem Geld, was ich von der Hartz 4-Behörde bekommen würde. Ich habe über 40 jahre eingezahlt und werde nun niedriger wie ein Hartz 4-Empfänger behandelt. Wie soll man denn davon die Miete und Nebenkosten bestreiten?? Was muss ich denn nach der Ablehnung meines Widerspruchs jetzt tun???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voraussetzung für den Übergangsgeldanspruch ist u.a. , dass der Versicherte unmittelbar vor der Reha-Leistung entweder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt und Rentenversicherungsbeiträge im Bemessungszeitraum gezahlt hat.

"Unmittelbar" bedeutet, dass der Höhe des Übergangsgeldes die zuletzt vor Beginn der Leistung maßgebenden Verhältnisse zugrunde zu legen sind. Daraus ist zu folgern, dass Arbeitsentgelt nur vom letzten Arbeitgeber verwendet werden kann.

Der Bemessungszeitraum umfasst i.d. R. die letzten 4 Wochen vor Maßnahmebeginn. Kann der Versicherte nicht den gesamten Bemessungszeitraum Arbeitsentgelt beanspruchen, genügt es, wenn zumindest für einen Teil des Bemessungszeitraumes Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist.

Die Berechnung Ihres Übergangsgeldes durch den Rentenversicherungsträger erfolgte somit korrekt.

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2 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 15.02.2013 | 09:34
Für die Übergangsgeldberechnung ist die letzte Beschäftigung maßgebend. Es zählt der Monat vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme bzw. Arbeitsunfähigkeit. Theoretisch hätte ein einziger Tag dafür genügt.
Useram 15.02.2013 | 09:43
Das GEhalt von 11 Tagen wird aber auch auf ein ganzes Monatsgehalt hochgerechnet.
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