Hallo,
ich bin Krankenschwester, habe aufgrund meiner Erkrankungen (Rücken, Schulter) meinen Stellenanteil immer weiter reduziert, zuletzt auf 25 %.
Nun wurde ich von mehreren Ärzten endgültig berufsunfähig geschrieben.
Der nächste Schritt ist also eine Umschulung über den Rentenversicherer.
Es heisst ja, das ich 65 % meines letzten Nettogehaltes als Übergangsgeld bekomme - würde das in meinem Fall anders berechnet?
Oder wird es wirklich nur von meinem 25%-Stellenanteil berechnet?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
LG
Birgit