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Übergangsgeldrückforderung

von bakö30.09.2009 | 15:25
737 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Leser, bis 07/09 erhielt ich Übergangsgeld. Mein Rentenantrag vom 04/07 wurde positiv bewilligt, seit 05/09 erhalte ich volle EU-Rente. Es wurden weitere 3 MOnate volles Ü-geld bezahlt,die EU-Rente wurde nicht angerechnet.Am Telefon sagte mir eine DRV-Mitarbeiterin, das Ü-geld würde nicht angerechnet weil der Leistungsfall vor dem Bemessungsfall läge. Dann kam doch die ANrechnung, die DRV will jetzt für 3 MOnate das Ü-geld, fast 1800 Euro zurück!! ISt das ok?? Das Geld habe ich aber nicht mehr, habe andere Schulden davon gezahlt!! Was tun?? Bin völlig ratlos. Danke fürs Antworten bakö

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt sowohl bei der Übergangsgeldberechnung, als auch bei der Erwerbsminderungsrente Anrechnungsvorschriften, die zwingend angewendet werden müssen.

Eine konkrete Antwort kann jedoch nicht gegeben werden, da Ihr spezieller Fall im Forum nicht bekannt ist.

Bitte wenden Sie sich in Ihrem individuellen Fall an die für Sie zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung.

1 Antworten

KSCam 30.09.2009 | 18:46
Ich glaube nicht, dass das Forum Ihnen hier helfen kann. Denn keiner kennt den Fall in seiner Einzelheit und was Ihnen genau (Wortlaut) am Telefon gesagt wurde, kann niemand hier beurteilen. Ob man Ihnen wirklich klar gesagt hat, dass Sie beides unbedenklich beanspruchen und verbrauchen dürfen, oder ob Sie nicht vielleicht eine Aussage "wohlwollend falsch interpretiert" und nur das für Sie Positive herausgehört haben, wer will das bewerten? Das müssen Sie schon individuell klären - im Notfall in dem Sie gegen die Rückforderung Widerspruch einlegen und sich die Sachlage genau erklären lassen.
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