Es gibt sowohl bei der Übergangsgeldberechnung, als auch bei der Erwerbsminderungsrente Anrechnungsvorschriften, die zwingend angewendet werden müssen.
Eine konkrete Antwort kann jedoch nicht gegeben werden, da Ihr spezieller Fall im Forum nicht bekannt ist.
Bitte wenden Sie sich in Ihrem individuellen Fall an die für Sie zuständigen Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung.