Wie wird die Übergangsleistung der Berufsgenossenschaft (§3 BKVo)mit einer Erwerbsminderungsrente und zusätzlicher Verletztenrente verrechnet?
12.01.2010, 13:22
Experten-Antwort
Als Hinzuverdienst wird bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKV aus der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt. Als maßgebendes Einkommen ist ein Fünftel des der Übergangsleistung zu Grunde liegenden Bruttoentgelts zu berücksichtigen. Maßgebend ist demnach der Minderverdienst, aus dem sich die Höhe der Übergangsleistung ergibt. Bei einem Minderverdienst von bspw. 16.000 Euro jährlich beträgt die auszuzahlende Übergangsleistung 1/5, so dass sich ein zu berücksichtigender Hinzuverdienst in Höhe von 3.200 Euro jährlich und auf den Monat gerechnet in Höhe von 266,67 Euro ergibt. Überschreitet die Übergangsleistung die Hinzuverdienstgrenze, kann die Rente nur noch zur Hälfte bezogen werden oder ruht in voller Höhe. Verbleibt demnach noch mindestens die Hälfte der Rente, so erfolgt die Anrechnung der Verletztenrente auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.