Ich schließe mich "Nix" an und empfehle Ihnen ebenfalls unbedingt weiterhin bei Ihrer Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsnachweise vorzulegen, bis Sie den Rentenbescheid erhalten haben! Im Fall einer rückwirkenden Rentengewährung rechnet die Rentenversicherung das gezahlte Krankengeld über die Rentennachzahlung mit der Krankenkasse ab. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rentenbewilligung innerhalb von 1 -2 Wochen nach dem Antrag erfolgen soll.