Übergangsweise vom Kurzarbeitergeld?

von
Alexa

Guten Abend,

derzeit habe ich einen gut bezahlten Job, wenn ich jetzt aber aufgrund von Corona nicht in meinem Job arbeiten kann und Kurzarbeitergeld beziehen werde. Wird das Übergangsgeld dann vom Kurzarbeitergeld berechnet?

Danke schon einmal....

von
Siehe hier

geht es um eine medizinische Reha oder um eine berufliche (auch LTA gennannt) ?

Die Berechnungen zum Übergangsgeld sind hier etwas unterschiedlich, deshalb würde es helfen, wenn Sie dies bitte ergänzen.

von
Alexa

Eine berufliche Reha, LTA.
Danke..

Experten-Antwort

Hallo "Alexa"!

Das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben berechnet sich nach § 68 SGB IX. Eigentlich sollten Sie mit den Antragsunterlagen zum Übergangsgeld auch das Formular G0530 (Erläuterungen) erhalten haben. Der G0530 erklärt ganz gut, welche Werte bei der Übergangsgeldberechnung berücksichtigt werden. Sie können den G0530 online hier herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE_pdf/G0530.html

Grundsätzlich wird bei abhängig Beschäftigten das im letzten abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt der Übergangsgeldberechnung zugrunde gelegt. Nach § 67 Absatz 3 SGB IX wird für Versicherte, die im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum Kurzarbeitergeld bezogen haben, das regelmäßige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das zuletzt vor dem Arbeitsausfall erzielt wurde.

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)wird dies jedoch verglichen mit einem fiktiven Arbeitsentgelt nach § 68 Absatz 2 SGB IX. Dafür wird Ihnen eine Qualifikationsgruppe zugeordnet, die Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht. Wie die Zuordnung erfolgt ergibt sich aus § 68 Absatz 2 Satz 2 SGB IX.

Die im Formular G0530 genannte Bezugsgröße beträgt im Jahr 2021 = monatlich 3.290,00 EUR. Wenn Sie also selbst einordnen können, zu welcher Qualifikationsgruppe Sie gehören, können Sie die Vergleichsberechnung auch selbst vornehmen.
Dies kommt dann zum Tragen, wenn Ihr o.g. Entgelt vor Bezug des Kurzarbeitergeldes niedriger ist, als das, was eigentlich mit Ihrer Qualifikation möglich wäre / üblich ist.

Innerhalb dieses Forums können wir inhaltlich nicht auf den speziellen Einzelfall eingehen. Warten Sie den Übergangsgeldbescheid ab. Sollten Sie dann noch Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich dort darlegen/erklären, wie die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgte.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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