Hallo Mirjam,
die Referendar- oder Vorbereitungszeiten für die zweite Staatsprüfung bei Lehrern, aber auch z.B. bei Juristen sind keine Hochschulausbildung. Als Anrechnungszeiten können jedoch nur Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen berücksichtigt werden. Auch darf die Dauer dieser Übergangszeit einen zeitlichen Rahmen von höchstens 4 Monaten nicht überschreiten.