Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo, ashylarry,
Ihre Frage zur Übergangszeit zwischen Ihren Ausbildungsabschnitten beantworten wir wie folgt:
Für eine Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist dann Schul- oder Berufsausbildung anzunehmen, wenn bei Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes beabsichtigt ist, spätestens bis zum ersten Tag des fünften auf die Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes folgenden Kalendermonats den zweiten Ausbildungsabschnitt aufzunehmen.
Für die Zahlung einer Waisenrente während einer Übergangszeit ist es ausreichend, wenn die Aufnahme der weiteren Ausbildung bis zum ersten Werktag des fünften Kalendermonats durch die Vorlage einer Anmeldung zum weiteren Schulbesuch bzw. eines Berufsausbildungsvertrages hinreichend wahrscheinlich ist. Die tatsächliche Aufnahme der weiteren Ausbildung abzuwarten, entspräche nicht dem Sinn und Zweck der Waisenrente, die zur Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes der Waise dienen soll.
Wird der zweite Ausbildungsabschnitt entgegen der ursprünglichen Annahme nicht bis spätestens zum ersten Tag des fünften auf die Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes folgenden Kalendermonats aufgenommen, endet der Anspruch auf Waisenrente bereits mit Ablauf des Monats, in dem dies erkennbar wird.
Steht dagegen bereits zum Zeitpunkt der Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes fest, dass der zweite Ausbildungsabschnitt erst nach Ablauf des ersten Tages des fünften auf die Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes folgenden Kalendermonats begonnen werden kann, endet der Anspruch auf Waisenrente mit Ablauf des Monats, in dem der erste Ausbildungsabschnitt beendet wird. Es liegt dann für die gesamte Übergangszeit keine Schul- oder Berufsausbildung vor.
Somit besteht für Sie nur dann ein Anspruch auf Waisenrente nach dem 30.04.2007, wenn das Studium bis spätestens 01.09.2007 angetreten wurde.
Den vorherigen Experten Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.