Hallo Max,
grundsätzlich dürfen zwischen 2 Ausbildungsabschnitten nicht mehr als 4 Kalendermonate liegen. In Ihrem Fall geht dieser Zwischenraum geringfügig über die 4 Monate hinaus. Es gibt aber eine Karenzzeit für die Aufnahme des Zivildienstes und zwar bis zum 5. Tag des 5. Kalendermonats, wenn die Verzögerung nicht in Ihrer Person liegt (sh. auch beitrag von RFn).
Wir empfehlen daher erneut Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und auf diesen Tatbestand hinzuweisen.