Sehr geehrte Experten,
ende des Monats Juli 2009 beende ich einen schulischen Ausbildungsgang. Ab Anfang Oktober 2009 beginne ich eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Ich gehe in den Monaten August und September keiner Beschäftigung nach. Wie sieht das mit den Monaten August und September versicherungstechnisch aus? Habe ich für diese zwei Monate dann Fehlzeiten in der Rentenversicherung? Wenn sich bei meiner Fallkonstellation Fehlzeiten ergeben sollten, was kann ich machen, um dies zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Peter