Überlagerung von Sachverhalten - wie berücksichtigen?

von
LS

In Anlage 2 ist folgende Auflistung vorgenommen worden:
01.04. - 30.04.98 105,56€ Beitragswert frw.-Beiträge,

01.04. - 30.04.98 Fachschulbesuch

01.04. - 30.04.98 Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

Wie müsste die Berücksichtigung in Anlage 4 aussehen?

von
LS

Nicht minder Interessant der Monat Mai 1998

01.01. - 04.05.98 Fachschule
01.05. - 04.05.98 Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

05.05. - 31.05.98 Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung Verd. 3934,59€

05.05. - 31.05.98 Fachschulbesuch

Wie ist der Monat Mai in Anlage 4 zu berücksichtigen?

Rentenbeginn soll der 01. Nov. 2008 sein

von
Michael1971

75% GLW für Fachschulausbildung abzüglich EP für den freiwilligen Beitrag. Die Alo Ohne Leistungsbezug geht hier unter.

von
Michael1971

Monat Mai 1998 wird für die Berechnung des Gesamtleistungswertes zunächst als BAB gem. § 71 Abs. 3 SGB VI bewertet, zusätzliche EP ergeben sich nicht. Für die endgültige Berechnung der zusätzlichen Entgeltpunkte für bgmZ ist dann aber die Bewertung als Fachschule wieder vorrangig (§74 SGB VI). Auch hier wirkt sich die Alo ohne Leistungsbezug nicht aus.

Experten-Antwort

Der Monat Mai wird bei der Grundbewertung als berufliche Ausbildung berücksichtigt. Die Monate April und Mai werden als beitragsgeminderte Zeiten mit 75% des Gesamtleistungswertes berücksichtigt, wobei die bereits erreichten Entgeltpunkte abgezogen werden. Die Arbeitslosigkeitszeiten werden nicht berücksichtigt.

von
LS

bedanke mich für aufklärende Info.

Bringe mich noch mal in Erinnerung, wenn Angaben im Rentenbescheid von Aussage abweichen.

von
Michael1971

Die Angaben sollten eigentlich nicht abweichen, da ich den Sachverhalt sicherheitshalber auch im AKIT-Programm der Reginalträger vorgegeben habe. Das rechnet wie dargestellt:-)

von
LS

User Michael1971, haben auch Aussenstehende Zugriffsmöglichkeiten auf diese Programm?

von
Anke

Nein, das ist das interne Programm!

von
LS

besteht eine Möglichkeit als Versichertenberater der DRV darauf zuzugreifen?

von
Wolfgang

> als Versichertenberater

... ;-)

Gruß
w.

von
NEIN!!!

Zugriff auf dieses Programm haben NUR Mitarbeiter der jeweiligen Rentenversicherung.

Nicht mal die Dt. RV Bund (die ein anderes Programm nutzen) haben Zugriff auf AKIT.

von
Knut Rassmussen

.. mit Brechnungsprogramm

von
LS

ja, diese CD gibt es, habe ich auch, nur kann man damit keinen Bescheid im Hinblick auch richtige Berechnung überprüfen.

Wenn dem so wäre, würde wohl kaum ein Rentenberater oder Anwalt sich ein über 100 Euro teures Berechnungsprogramm von RV-Win kaufen.

Im "Beipackzettel" wird auch darauf hingewiesen, dass es diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Und um mal nur einen auf ein Jahr oder nur 2 Monate bezogenen Sachverhalt wie für die von mir angegebenen 2 Monate mit diesem Programm zu ermitteln, geht schon gar nicht.

von
Wolfgang

Hallo LS,

> Wenn dem so wäre, würde wohl kaum ein Rentenberater oder Anwalt sich ein über 100 Euro teures Berechnungsprogramm von RV-Win kaufen.

Bereits die Brot&Butter-Version beherrscht die Grundregeln der Rentenberechnung, warum x00 EUR für die Office und Berater-Version vertickern ?

Die Unterschiede sind auf der Herstellerseite nachlesbar ...

AKID =|= RV-Win ... ;-)

Gruß
w.

von
LS

Das die AKID Version mit der von RV-Win übereinstimmt, daran habe ich keine Zweifel, kann ich auch nicht beurteilen, da mir Vergleiche fehlen.

Bezweifle aber, das die AKID Version identisch ist mit der von der DRV für eine geringe Schutzgebühr vertriebene Version, weil mit letzterer keine Überprüfung möglich ist, denn dann könnten ja die Rentenberater und Anwälte diese kaufen.

War der Meinung, dass der Hinweis von Knut Rassmussen sich auf dieses Programm mit der geringen Schutzgebühr bezieht.

von
Wolfgang

Hallo LS,

AKID dürfte ungleich 'mächtiger' sein ... ich kenne es auch nicht. Nur, das Laienspiel-PRG RV-Win hat damit nichts zu tun. Auch wenn es ziemlich genau rechnet, Berechnungs-§§ in etwas mehr als XLS-Tabellen umsetzen ist nun wirklich keine Kunst für Versierte ...für den Endverbraucher reicht es, trotz der elenden Datentipperein, sich einen Überblick über seine Rente zu verschaffen. Letztendlich sagt mir der IST-Stand einer Rentenauskunft, eines Rentenbescheides mehr, den muss ich nicht noch mal durch RV-WIN bestätigt finden. Und für Hoch- und Alternativberechnung benutzt man den Kopf :-))

Wenn sie wirklich eine Rentenberechnung neu nachvollziehen wollen - ich hab hier ein schönes Datenblatt mit allen §§ und Verzweigungen ...Handarbeit natürlich ;-)

Gruß
w.

von
LS

Hallo Wolfgang,
Wie können wir uns kontaktieren?
Bin erreichbar unter:
"Lothar.Schreiter@t-online.de"

Bin an Gedankenaustausch interessiert

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