Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOffensichtlich ist bereits über eine Weiterbildung entschieden worden. Im Vorfeld sollte eine ausführliche Beratung durch den Rehabilitations-Fachberatungsdienst erfolgt sein. Nähere Hinweise zur Unterbringung ergeben sich in der Regel auch aus dem Bewilligungsbescheid.
Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Möglichkeiten:
- Pendeln (vom Wohnort zum Schulungsort, soweit zumutbar)
- Internat (am Schulungsort)
- Sofern am Schulungsort keine internatsmäßige Unterbringung möglich ist und auch kein Pendeln zumutbar ist, können die Kosten für eine Zimmermiete am Schulungsort übernommen werden, sofern eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist. Die Höhe ist im Einzelfall festzulegen.
Wir raten Ihnen dringend, umgehend mit Ihrem Rehabilitations-Fachberatungsdienst Kontakt aufzunehmen und unbedingt vor Beginn der Weiterbildung die Unterbringung und ggf. die Kostenübernahme zu klären.
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