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Experten-Antwort

Übernahme der Mietkosten

von Alexa23.07.2021 | 01:22
390 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Die Weiterbildung wird in einer anderen Stadt sein, übernimmt die DRV die Unterkunftskosten? Ich finde nichts darüber und auch nicht wie hoch die Miete sein darf?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2021 | 11:13

Offensichtlich ist bereits über eine Weiterbildung entschieden worden. Im Vorfeld sollte eine ausführliche Beratung durch den Rehabilitations-Fachberatungsdienst erfolgt sein. Nähere Hinweise zur Unterbringung ergeben sich in der Regel auch aus dem Bewilligungsbescheid.

Grundsätzlich bestehen unterschiedliche Möglichkeiten:

- Pendeln (vom Wohnort zum Schulungsort, soweit zumutbar)

- Internat (am Schulungsort)

- Sofern am Schulungsort keine internatsmäßige Unterbringung möglich ist und auch kein Pendeln zumutbar ist, können die Kosten für eine Zimmermiete am Schulungsort übernommen werden, sofern eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist. Die Höhe ist im Einzelfall festzulegen.

Wir raten Ihnen dringend, umgehend mit Ihrem Rehabilitations-Fachberatungsdienst Kontakt aufzunehmen und unbedingt vor Beginn der Weiterbildung die Unterbringung und ggf. die Kostenübernahme zu klären.

2 Antworten

Siehe hieram 23.07.2021 | 01:51
Hallo Alexa, m.W. haben die Bildungseinrichtungen Unterkünfte, ähnlich wie ein Internat, dann ist Unterkunft und Verpflegung enthalten, andere sind in angemessener Entfernung, dann kann es auch Verpflegung (oder Verpflegungspauschale wenn länger als 8h außer Haus) geben und Fahrtkosten. Üblicherweise wird darauf geachtet, dass die Einrichtung möglichst Wohnortnah ist, damit die Kosten niedrig gehalten werden können. Dass die DRV Mietkosten (z.B. für eine eigene Wohnung) übernimmt, ist mir allerdings bisher nicht bekannt (was nicht ausschließt, dass dies nicht auch möglich sein könnte....). Sofern notwendig und nicht anders möglich, werden Sie aber 'untergebracht'. Was in Ihrem Fall zutrifft, sollten Sie mit Ihrem Reha-Fachberater klären, der für alle Fragen rund um das Thema LTA (also auch Weiterbildung) extra für Sie als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Viel Erfolg bei der Weiterbildung und alles Gute!
möglicham 23.07.2021 | 07:30
Die DRV übernimmt natürlich Unterbringungskosten, wenn Pendeln nicht zumutbar ist. Wie bereits ausgeführt wurde, ist in der Regel es nicht nötig eine Wohnung zu mieten, da eine internatsmäßige Unterbringung zur Verfügung steht. Aber auch andere Schulen, die einen großen Einzugsbereich haben, bieten Unterbringungsmöglichkeiten an. Falls es nur darun geht, dass Ihnen eine internatsmäßige Unterbringung nicht zusagt, können Sie maximal mit den normalerweise anfallenden Internatskosten rechnen. Denken Sie aber daran, dass da auch die Verpflegungskosten schon mit dabei sind. Ansonsten kommt es natürlich auf den Ausbildungsort an. Mieten in München sind teurer als in Leer. Außerdem werden Sie sich auf eine 1-Zimmer-Wohnung beschränken müssen, mittlere Wohnlage u.ä.. Küche und Bad darf aber schon sein. :-))) Konkrete Angaben bekommen sie von Ihrem Reha-Fachberater.
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