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Experten-Antwort

Überprüfung

von Klaus Schrader28.06.2011 | 17:27
2756 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 59 Jahre und seit 3 Jahren volle Erwerbsminderungsrente bzw. Dauerrente bis zum Ereichen der Regelaltersrente.Nach den vielen Untersuchungen und Gutachtern vorher,bin ich überrascht,daß ich keine Untersuchungen mehr über mich ergehen lassen muß.Nun wurde mir im Freundeskreis erzählt,daß ab einem gewissen Alter soetwas weg fällt.Ist das richtig?Bitte auch Expertenmeinung!! Danke für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Allgemeine Aussagen hierzu sind leider nicht möglich.

Ob eine Untersuchung vom Rentenversicherungsträger veranlasst wird, kann u.a. am Alter des Antragstellers liegen, da ja auch der Arbeitsmarkt geprüft werden muss. Natürlich kann es aber auch an den Erkrankungen selbst liegen. Manchmal (wenn auch seltener) sind keine Untersuchungen erforderlich, mitunter kann es (wie vermutlich auch bei Ihnen) erforderlich sein, dass sogar nach einer "allgemeinen" Begutachtung noch eine weitere Untersuchung durch einen Facharzt notwendig ist.

Die Bearbeitung der Erwerbsminderungsanträge kommt halt immer sehr stark auf die individuelle Situation an, in der sich die Antragstellerin/der Antragsteller befindet.

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2 Antworten

Beobachteram 28.06.2011 | 18:22
Die Expertenantwort ist ja völlig an der Fragestellung vorbei und wohl der Hitze geschuldert und sollte morgen - wenns kühler wird - noch mal erfolgen. Was bitte hat denn der Arbeitsmarkt mit der Überprüfung einer Dauerrente zu tun ? Sie verwechseln das wohl mit eienr Arbeitsmarkte, selbige wird aber nie als Dauerrente gezahlt...
Volkeram 28.06.2011 | 19:01
Also da haben Sie aber etwas falschen gehört. Ob überhaupt und wenn ja wann ( also in welchen Abständen ) eine Dauerrente überprüft wird , liegt alleine in der Vorgabe des med. Dienstes der RV und wird bereits bei Zuerkennung der unbefr. EM-Rente festgelegt. Entscheidendes Kriterium für eine Überprüfung ist zum einen natürlich der med. gelagerte Einzelfall und zum anderen auch die Verfahrensweise des jeweiligen Regionalträgers der RV begründet. Manche RV's überprüfen ihre unbefr. EM-Rentner gar nicht mehr - andere in ganz regelmässigen Abständen. Es gibt aber KEIN grundsätzlich festgelegtes Alter ab wann eine unbefr. EM-Rente nicht mehr geprüft wird. Eine Nachprüfung der Rentenberechnung kann auch bei einer unbefr. EM-Rente IMMER und vor allem jederzeit erfolgen - auch in ihrem Alter. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun - es sei denn , der med. Dienst hat bei Rentezuerkennung entsprechend festgelegt, das aufgrund des z.b. fortgeschrittenes Alters und einer unheilbaren Krebserkrankung nicht mehr überprüft werden soll. Es haben auch hier im Forum schon Leute ihren Fall geschildert, das ihnen noch mit 60 Jahren und älter die unbefr. EM-Rente wieder aberkannt wurde. Wer eben wieder gesund und Erwerbsfähig ist, hat - in welchem Alter auch immer - keine Rentenberechtigung mehr ! Allerdings erfolgen diese Nachprüfungen nicht gleich per Untersuchung ( das wäre eine absolute Ausnahme - aber auch das gibs es ! ) , sondern erstmal per Gesundheitsfragebogen. Das ist eine Art Selbstauskunft wo Sie über ihren aktuellen Gesundheitszustandes sowie über eine mögliche Erwerbstätigkeit im Rahmen der ZUverdeinstgrenze Angaben machen müssen. Zusätzlich - falls bei Zuerkennung der EM-Rente seinerzeit in den med. Akten so vermerkt - , wird auch noch ein aktueller Befundbericht ihres behandelnden Arztes / ihre behandelnden Ärzte angefordert. Erst wenn sich dann aus alledem gewisse Anhaltspunkte für den med. Dienstd der RV ergeben, das womöglich keine EM mehr vorliegt oder sich diese zumindest erheblich gebessert hat, wird ein sog. Rentenentziehungsverfahren gehen Sie eingeleitet. Innerhalb dieses Verfahrens wird dann allerdings eine Gutachterliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich werden, damit über den Entzug der unbefr. EM-Rente weiter entschieden werden kann. Wenn SIE also konkret in ihrem Falle wissen wollen, ob noch einmal für SIE eine Überprüfung angesetzt ist und wann, können Sie dies nur bei ihrer RV erfragen. Aber schlafende Hunde zu wecken ist auch nicht so gut...Warten Sie also ab ob und was passiert. Mehr werden Sie nicht un könne, also eine gewisse Ungewissheit / Unsicherheit bleibt bis zur Regelaltersgrenze - auch bei einer Dauerrente !
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