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Überprüfung AAÜG Anspruch

von Was-soll-das?10.06.2008 | 08:49
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin schon jahrelang Rentner und bat um die Berücksichtigung meiner Jahresendprämien. Nachweise über die Zahlung habe ich aber keine mehr. Nun wurde ich aufgefordert, einen erneuten AAÜG Antrag zustellen und mein altes SV-Buch und möglichst noch alte Arbeitsverträge beizubringen aus denen ersichtlich ist, ob ich tatsächlich als Ingenieur arbeitete und mir AAÜG auch nach der neusten Gesetzgebung zusteht. Angeblich würden den Versorgungsträger keine Unterlagen mehr vorliegen. Da mein ehemalieger VEB auch keine nachweise mehr hat, bekomme ich wohl nicht mehr Rente. Da bin ich wohl in eine Falle getappt? Was passiert, wenn ich meinen Antrag zurückziehe?

5 Antworten

Klausam 10.06.2008 | 09:03
Ich bin erst 57 und habe selbst meinen Antrag auf AAÜG gerade erst durchgebracht. Da ich viele Unterlagen (Arbeitsverträge usw.) noch hatte, ging das relativ problemlos. Unterlagen zu JEP hatte ich natürlich nicht und habe deshalb auch nichts bekommen. Im Normalfall gibt es dazu auch nirgends Unterlagen. Es wurde auch nicht alles anerkannt, was sich VEB nennt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei Ihrem Fall nichts herauskommt. Im Gegenteil, bei der erneuten Überprüfung kann es passieren, dass die eine oder andere Arbeitsaufgabe oder der eine oder andere Betrieb nicht mehr als (richtiger) VEB anerkannt wird. Die Kriterien haben sich offenbar verschärft zulasten des Antragstellers. Sie können nach meinen Erfahrungen eigentlich nur verlieren. Ich würde Ihnen empfehlen, wenn es irgend geht, den Antrag zurückziehen. Sie können das ja mit nicht vorhandenen Unterlagen zur JEP begründen. Viel Glück!
Was-soll-das?am 10.06.2008 | 11:36
Da ist doch ein Widerspruch/eine Falle: Einerseits behauptet der Versorgungsträger, keine Unterlagen mehr zu haben und bittet um neue Einreichung. Andererseits nützt aber der Verzicht auf die Prämien auch nichts. Trotz "fehlender Unterlagen" ??? wird weiter ermittelt, ob hier nichts zu streichen oder einzufrieren ist. Kann man sich gegen dies Überprüfung nicht wehren?
Knut Rassmussenam 10.06.2008 | 11:23
Auch wenn Sie den Antrag zurückziehen, wird weiter die Rechtmäßigkeit der alten Bescheide geprüft. Wenn Sie schon mehrere Jahre im Besitz bestandskräftiger Bescheide sind, können diese auch nicht mehr aufgehoben werden, auch wenn Sie zu Unrecht ergangen sind. Und Chancen des Nachweises sind eben dashalb sehr gering, weil die meisten der betroffenen Prämien - es geht ja nicht nur um die Jahresendprämie - nicht aus dem Lohnkonto kamen.Es sind also keine Beitrags/ Lohnunterlagen und somit gibt es keine Aufbewahrungsregelung.
Knut Rassmussenam 10.06.2008 | 11:57
Bitte verzeihen Sie mir diesen Vergleich: Ein Dieb darf das Gestohlene auch nicht behalten, nurt weil er es lange genug behalten konnte, ehe man ihn erwischt hat. Wenn ein Bescheid zu Unrecht ergangen ist, kann er nur in sehr engen Grenzen (des SGB X) wieder aufgehoben werden. Eine Überprüfung muss sogar erfolgen. Die Rentenversicherung macht das nur aus organisatorischen Gründen nicht. Nochmal deutlich: Jemand, der zu Recht die Anerkennung von AAÜG-Zeiten hat, muss sich keine Sorgen machen (zu DDR-Zeiten Urkunde erhalten). Jemand, der über die fiktive Einbeziehung AAÜG-Anrechte erworben hat, weil er u.a. am 30.06.90 in einem VEB beschäftigt war, der hat ja diese Anerkennung zu Unrecht erhalten, wenn dieser Betrieb vor dem 30.06.90 aus dem Register der volkseigenen Produktionsbetriebe gelöscht wurde (z.B. weil in GmbH umgewandelt). Eine Falle sollte man das nicht nennen, es geht um nicht zustehende Leistungen. Auf Florida-Rolf waren doch alle sauer oder??? Und der bekam seine Gelder sogar zu recht.
LSam 10.06.2008 | 17:28
Leider ist mit Ihrer Antragstellung Auf Berücksichtigung der JEP der Verwaltungsmechanismus in Gang gesetzt worden und ist nicht rücknehmbar, auch dann nicht, wenn Sie auf die Berücksichtigung nachträglich verzichten würden. Siehe hierzu auch ausführliche Darstellungen unter: www.intelligenzrente.org, daselbst in die Themenschwerpunkte reinklicken
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