Zitiert von: Ludmilla
Hallo an alle,
Obwohl Erwerbsminderungsrente befristet ist für 3 Jahre bekam meine kranke Mutter nun eine Aufforderung zur Überprüfung Ihres Gesundheitszustand.
Es heißt weiter es muss geprüft werden ob Ihr weiterhin Rente zusteht. Meine Mutter und aucv ich wir dachten es erfolgt erst wieder zum auslaufen der Befristung.
Nun kam dies relativ zeitnah nach dem Rentenbescheid. Das laufende Rentenverfahren dauert 8 Monate.
Gibt es da irgendeine Frist bevor eine neue Überprüfung angeordnet werden kann. Ich möchte meiner Mutter gerne helfen konnte aber nichts brauchbares im Internet lesen dazu.
Grüße Ludmilla
Hallo Ludmilla,
eine derartige Frist gibt es nicht. Der Anspruch auf eine EM-Rente kann jederzeit überprüft werden. Dies sogar auch, wenn es sich um eine unbefristete EM-Rente handelt.
Leider haben Sie nicht geschrieben, ob es sich um eine teilweise oder volle EM-Rente handelt und ob Ihre Mutter neben der EM-Rente noch arbeitet (auch bei voller EM-Rente darf sie es bis maximal unter drei Stunden täglich und 6.300 EUR Bruttoeinkommen jährlich).
Meine Antwort bezieht sich also auf volle EM-Rente, die nun wegen Gesundheit und nicht wegen Hinzuverdienst überprüft werden soll.
Sie schreiben zwar, dass das laufende Rentenverfahren acht Monate dauerte, aber sehen Sie sich doch bitte auch noch mal den Bescheid genau an, wann lt. diesem der 'Leistungsfall' festgestellt wurde.
'Leistungsfall' ist der Zeitpunkt, ab dem objektiv betrachtet die Erwerbsminderung begann. Dies kann auch relativ lange vor dem Antrag liegen. Z.B. wenn Ihre Mutter erst einmal krank geschrieben war und Krankengeld bezogen hatte, dann vielleicht noch eine Reha absolviert hat und erst dann der tatsächliche Rentenantrag gestellt wurde.
Somit liegen dann ja relativ 'alte' ärztliche Befunde vor (wohl nur bis Antragstellung). Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Mutter aus ärztlicher Sicht über einen längeren Zeitraum und mit entsprechenden Therapien aber eine Aussicht auf Besserung haben, kann auch in der Akte (bei der DRV, nicht im Bescheid!) bereits ein Vermerk sein 'zeitnah überprüfen' (oder ähnlich).
Ihrer Mutter helfen Sie also am Besten, wenn Sie mit ihr die weiteren ärztlichen Unterlagen zusammen stellen, die der DRV bisher noch nicht vorliegen, diese evtl. bei den Ärzten anfordern. Und sie, wenn es gefordert wird, zu einem gesonderten Begutachtungstermin fahren/begleiten.
Die bisher bewilligte M-Rente selbst wird unabhängig davon zunächst weiter bezahlt. Und dieses Überprüfungsverfahren selbst kann auch einige Monate in Anspruch nehmen, insbesondere dann, wenn eine gesonderte Begutachtung für notwendig erachtet wird.
Somit wären dann (je nachdem, ab und bis wann die EM-Rente bewilligt worden war), notwendige Untersuchungen bereits zum Weiterbewilligungstermin abgeschlossen bzw. bereits in Gang gebracht und es kann dann über die Weiterbewilligung zeitnah entschieden werden. Anders, als würde dieses Procedere erst mit Weiterbewilligungsantrag starten.
Lassen Sie bzw. Ihre Mutter sich nun dadurch also nicht verunsichern, sondern reichen die Unterlagen ein bzw. nehmen an einer Begutachtung teil.
Denn selbst wenn dann eine neue Untersuchung feststellt, dass die Voraussetzungen nicht 'weiter' vorliegen, kann der vorliegende Bescheid dadurch nicht einfach und nicht rückwirkend aufgehoben werden (§100 SGB VI).
Alles Gute!