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Überprüfung bei voller Erwerbsminderungsrente

von Nicole22.10.2011 | 20:07
8767 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend. Ich bin gerade in großer Panik, da ich heute ein Schreiben von der Rentenversicherung wegen einer Überprüfung bekommen habe. Seit 2006 wurde die Rente immer wieder verlängert und seit 09/2009 habe ich eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Letzten Monat habe ich ein Gewerbe angemeldet, aber bisher noch keine einzige Stunde gearbeitet. Ich wollte gerne das durch meine schwere Erkrankung erlernte "Reiki" an andere Betroffene ab und zu weitergeben und mein Vorhaben mußte ich so angeben. Ich habe noch keine Meldung gemacht, da ich ja auch noch nicht "gearbeitet" habe. Wie muß ich das bei Bedarf angeben? Laut Auskunft darf ich ja bis EUR 400 dazuverdienen. Kann mir das jetzt negativ ausgelegt werden? Muss ich jetzt wieder alle Arztberichte anfordern? Ich bin völlig durcheinander und in Panik.... Vielen Dank! Nicole

26 Antworten

Elisabetham 22.10.2011 | 20:34
Ich würde mir Hilfe beim Ausfüllen von der Service- Stelle holen.
Krämersam 22.10.2011 | 20:36
Was hat ihnen denn die RV jetzt genau geschickt ? Nur den sog. Gesundheitsfragenbogen zum Ausfüllen ?
Ernstam 22.10.2011 | 21:00
Ich schließe mich den Ausführungen von "Erfahrener" voll an. Gerade in letzter Zeit hört man in Funk und Fernsehen oft, daß die Zahl der EM-Rentner stark zugenommen hat, insbes. wegen psychischer Erkrankungen. Zwar weiß ich nicht was die DRV deshalb tut bzw. wie die DRV darauf reagiert, aber wegen der Bedeutung die die EM-Rente für einen hat, würde ich es mir 2mal überlegen, ob ich da noch nebenbei was verdienen gehe. (Sicherlich kann da die geringe Höhe der EM-Rente oder vorhandene Bankschulden auch eine Rolle spielen) Gerade psychische Erkrankungen sind ja sehr interpretationsfähig.
Erfahreneram 22.10.2011 | 20:39
Obwohl es zunächst völlig legal ist, neben dem Rentenbezug einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist es schon etwas merkwürdig, wenn jemand einerseits vollständig erwerbsgemindert sein will aber andererseits noch arbeiten geht. Deshalb ist es einfach nur logisch, dass die DRV in solchen Fällen hellhörig wird und die Erwerbsfähigkeit noch einmal überprüft. Volle Erwerbsminderungsrente und Erwerbstätigkeit passen eben schlecht zusammen, auch wenn es durchaus möglich sein kann! Beantworten Sie ganz einfach wahrheitsgemäß sämtliche Fragen. Alles weitere ergibt sich dann ganz automatisch. Ich selbst beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht und dürfte noch ganz offiziell vollschichtig arbeiten gehen, ohne meine Rentenansprüche zu verlieren. Da ich jedoch keine schlafenden Hunde wecken will, die meine Rentenakte noch mal komplett auf den Prüfstand stellen, sobald ich eine Arbeitsaufnahme melde, verzichte ich lieber auf den Nebenverdienst. Ich würde noch nicht einmal eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen, obwohl die Bewilligungschancen hervorragend wären. Denn wer weiß, welche Konsequenzen der Entlassungsbericht für meine BU-Rente haben könnte. Ein ehrgeiziger Reha-Arzt bräuchte bloß eine viel zu optimistische Einschätzung meines Gesundheitszustandes abzugeben und schon wäre meine Rente futsch! Also tue ich nichts, was die Aufmerksamkeit der DRV erregen könnte!
Krämersam 22.10.2011 | 21:01
Ihr Beitrag ist völliger Unsinn ! Sie sollten mit ihrem gefährlichem Halbwissen das Forum hier verschonen und sich einen Stammtisch suchen , wo Sie ihr gesammeltes Gestammel dann vorbringen. Mann was sind Sie bloss für ein Vogel... Natürlich kann auch jemand der eine volle unbefristete EM-rente bezieht weiterhin arbeiten. Bis zu 400 Euro monatlich ist sowohl eine Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auch als innerhalb einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Dazu ist natürlich die tägliche erlaubte Arbeitszeit von unter 3 Stunden einzuhalten, denn die volle EM-Rente ist ja nur deshalb zuerkannt worden, weil die Erwerbstätigkeit unter 3 Stunden gesunken ist. Macht man dies passiert gar nichts, weil dies ausdrücklich vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Steht ja auch in jedem Rentenbescheid. Mit " schlafenden Hunden wecken " hat die Aufnahme einer Tätigkeit/Selbstständigkeit - im Rahmen des Erlaubten - gar nichts zu tun. Außerdem hat die Überprüfung der EM-Rente zum jetzigen Zeitpunkt nicht - aber auch gar nichts - mit dem reinen Anmelden des Gewerbes zu tun. Das ist halt Zufall, das die Überprüfung grad jetzt eben ansteht. Seit Bewilligung der unbefr. Rente sind ja ziemlich genau 2 Jahre vergangen und einige RV-Träger ( wie z.b. die DRV Bund,Berlin ) überprüfen sehr oft im 2 Jahresryhtmus. Oder glaubt hier jemand ernsthaft , das die reine Anmeldung eines Gewerbes direkt an die RV gemeldet wird ?? Ja, der glaubt dann wohl auch noch an den Weihnachtsmann..
Elisabetham 22.10.2011 | 21:39
"Gerade psychische Erkrankungen sind ja sehr interpretationsfähig." Das sind Rückenerkrankungen dann auch. Denn viele Menschen haben Rückenschmerzen ohne nachweisbare Bandscheibenvorfälle und andere haben Bandscheibenvorfälle und merken davon nichts.
Nicoleam 22.10.2011 | 21:33
Zitat von Krämers anzeigenausblenden
Krämers schrieb

Hallo Herr Krämers!

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Ausführungen!

In dieser Klarheit hat es bisher keiner hier, noch woanders dargestellt!

MfG

Frank

[/quote]

Der User @Krämers scheint ein Theoretiker zu sein, der vielleicht beruflich mit dem Rentenrecht zu tun hat, aber wohl noch nie EM-Rente bezog.

Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal Welten und deshalb sollte man die Bedenken des Users @Erfahrener durchaus ernst nehmen und nicht als "gefährliches Halbwissen" abtun!

Es ist eben tatsächlich so, dass nicht alle Gutachter die selben Ansichten teilen. Und deshalb kann es sehr wohl vorkommen, dass Gutachter "A" sagt: "Leistungsvermögen unter drei Stunden" aber Gutachter "B" sagt: "Leistungsvermögen mehr als sechs Stunden".

Ich habe das selbst erleben dürfen, als mir nach zwölf Jahren Rentenbezug plötzlich und völlig überraschend ein Rentenentziehungsbescheid zugestellt wurde. (Später vom LSG bestätigt!)

Überraschend war es deshalb, weil die medizinischen Diagnosen bis zuletzt gleich geblieben waren. Nur der Gutachter war ein anderer!

Ich kann die Gedankengänge des Users @Erfahrener nur zu gut nachvollziehen.

Vielleicht wird der User @Krämers ja irgendwann an unsere Worte erinnert, wenn er selbst EM-Rente bezieht!

MfG

l

[/quote]

Ich beziehe volle EM-Rente bereits seit 2004 und seit 2007 selbige sogar unbefristet . Also nix mit Theoretiker ...

Wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben ist das für Sie natürlich sehr bedauerlich. Aber das in ihrem Falle das Rentenentziehungsverfahren " plötzlich und völlig überraschend " eingelietet wurde glauben Sie doch selbst nicht. Selbst eine Begutachtung wird nicht so einfach mir nichts, dir nichts anberaumt. Es sei denn, dies ist vom med. Dienst schon bei Zuerkennung der unbefr. EM-Rente für einen gewisses Jahr so festgelegt worden - was aber sehr sehr mal der Fall ist.

Also dann erzählen Sie doch bitte hier mal die Vorgeschichte - die es sicher gegeben hat - und wie es überhaupt zur Begutachtung kam. Haben Sie eine Tätigkeit über das erlkaubte hinaus aufgenommen ? Haben Sie in dieser Tätigkeit mehr verdient als diese 400 Euro ? Hat die RV med. Unterlagen in die Hände bekommen ( woher auch immer...) die eine erhebliche Besserung ihrer Gesundheit und damit ihrer EM attestiert haben und darum überhaupt erst eine erneute Begutachtung gerechtfertigt hätten ? Oder was war los ??

Aus heiterem Himmel und völlig grundlos leitet doch die RV kein Rentenentziehungsverfahren bei einer unbefr. EM-Rente samt Begutachtung ein. Das gibt es nicht !

Ich bitte Sie sehr hier nicht so etwas nicht einfach zu behaupten, was zur - völlig unnötiger und grundlosen - Verunsicherung vieler Leute führt. Es sei denn dies genau ist ihr Ziel...

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe allerdings einen 3-seitigen Bogen "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" und einen 2-seitigen "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung - Hinzuverdienst" bekommen.
Elisabetham 22.10.2011 | 21:44
Wenn du VdK Mitglied bist, dann gehst du dahin und lässt das Schreiben ausfüllen. Die Versicherungsältesten können auch gut helfen.
Nicoleam 22.10.2011 | 21:45
Ich kann gerade nicht nachvollziehen, was mir Ihre Antwort sagen soll?? Ich habe keinen Bandscheibenvorfall.
Elisabetham 22.10.2011 | 21:51
Es gibt doch aber viele Krankheiten Funktionseinbußen nicht über die Diagnose feststellbar ist.
Elisabetham 22.10.2011 | 22:15
Ohne Hilfe niemals.
Spatzerlam 23.10.2011 | 07:39
Zitat von Krämers anzeigenausblenden
Krämers schrieb

Hallo Herr Krämers!

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Ausführungen!

In dieser Klarheit hat es bisher keiner hier, noch woanders dargestellt!

MfG

Frank

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Der User @Krämers scheint ein Theoretiker zu sein, der vielleicht beruflich mit dem Rentenrecht zu tun hat, aber wohl noch nie EM-Rente bezog.

Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal Welten und deshalb sollte man die Bedenken des Users @Erfahrener durchaus ernst nehmen und nicht als "gefährliches Halbwissen" abtun!

Es ist eben tatsächlich so, dass nicht alle Gutachter die selben Ansichten teilen. Und deshalb kann es sehr wohl vorkommen, dass Gutachter "A" sagt: "Leistungsvermögen unter drei Stunden" aber Gutachter "B" sagt: "Leistungsvermögen mehr als sechs Stunden".

Ich habe das selbst erleben dürfen, als mir nach zwölf Jahren Rentenbezug plötzlich und völlig überraschend ein Rentenentziehungsbescheid zugestellt wurde. (Später vom LSG bestätigt!)

Überraschend war es deshalb, weil die medizinischen Diagnosen bis zuletzt gleich geblieben waren. Nur der Gutachter war ein anderer!

Ich kann die Gedankengänge des Users @Erfahrener nur zu gut nachvollziehen.

Vielleicht wird der User @Krämers ja irgendwann an unsere Worte erinnert, wenn er selbst EM-Rente bezieht!

MfG

l

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Ich beziehe volle EM-Rente bereits seit 2004 und seit 2007 selbige sogar unbefristet . Also nix mit Theoretiker ...

Wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben ist das für Sie natürlich sehr bedauerlich. Aber das in ihrem Falle das Rentenentziehungsverfahren " plötzlich und völlig überraschend " eingelietet wurde glauben Sie doch selbst nicht. Selbst eine Begutachtung wird nicht so einfach mir nichts, dir nichts anberaumt. Es sei denn, dies ist vom med. Dienst schon bei Zuerkennung der unbefr. EM-Rente für einen gewisses Jahr so festgelegt worden - was aber sehr sehr mal der Fall ist.

Also dann erzählen Sie doch bitte hier mal die Vorgeschichte - die es sicher gegeben hat - und wie es überhaupt zur Begutachtung kam. Haben Sie eine Tätigkeit über das erlkaubte hinaus aufgenommen ? Haben Sie in dieser Tätigkeit mehr verdient als diese 400 Euro ? Hat die RV med. Unterlagen in die Hände bekommen ( woher auch immer...) die eine erhebliche Besserung ihrer Gesundheit und damit ihrer EM attestiert haben und darum überhaupt erst eine erneute Begutachtung gerechtfertigt hätten ? Oder was war los ??

Aus heiterem Himmel und völlig grundlos leitet doch die RV kein Rentenentziehungsverfahren bei einer unbefr. EM-Rente samt Begutachtung ein. Das gibt es nicht !

Ich bitte Sie sehr hier nicht so etwas nicht einfach zu behaupten, was zur - völlig unnötiger und grundlosen - Verunsicherung vieler Leute führt. Es sei denn dies genau ist ihr Ziel...

Alles Quatsch....wenn man ein Gewerbe anmeldet fällt die Rente weg...anders wie bei normalen Hinzuverdienst. Am besten bei der RV erkundigen...die werden es bestätigen. Da würde sich ja jeder selbstständig machen und kann sein Einkommen "steuern" wie er es gerne hätte :(((
Krämersam 23.10.2011 | 08:26
Ihr Beitrag ist völliger Unsinn ! Sie sollten mit ihrem gefährlichem Halbwissen das Forum hier verschonen und sich einen Stammtisch suchen , wo Sie ihr gesammeltes Gestammel dann vorbringen. Mann was sind Sie bloss für ein Vogel... Natürlich kann auch jemand der eine volle unbefristete EM-rente bezieht weiterhin arbeiten. Bis zu 400 Euro monatlich ist sowohl eine Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis auch als innerhalb einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Dazu ist natürlich die tägliche erlaubte Arbeitszeit von unter 3 Stunden einzuhalten, denn die volle EM-Rente ist ja nur deshalb zuerkannt worden, weil die Erwerbstätigkeit unter 3 Stunden gesunken ist. Macht man dies passiert gar nichts, weil dies ausdrücklich vom Gesetzgeber so vorgesehen ist. Steht ja auch in jedem Rentenbescheid. Mit " schlafenden Hunden wecken " hat die Aufnahme einer Tätigkeit/Selbstständigkeit - im Rahmen des Erlaubten - gar nichts zu tun. Außerdem hat die Überprüfung der EM-Rente zum jetzigen Zeitpunkt nicht - aber auch gar nichts - mit dem reinen Anmelden des Gewerbes zu tun. Das ist halt Zufall, das die Überprüfung grad jetzt eben ansteht. Seit Bewilligung der unbefr. Rente sind ja ziemlich genau 2 Jahre vergangen und einige RV-Träger ( wie z.b. die DRV Bund,Berlin ) überprüfen sehr oft im 2 Jahresryhtmus. Oder glaubt hier jemand ernsthaft , das die reine Anmeldung eines Gewerbes direkt an die RV gemeldet wird ?? Ja, der glaubt dann wohl auch noch an den Weihnachtsmann..
Alles Quatsch....wenn man ein Gewerbe anmeldet fällt die Rente weg...anders wie bei normalen Hinzuverdienst. Am besten bei der RV erkundigen...die werden es bestätigen. Da würde sich ja jeder selbstständig machen und kann sein Einkommen "steuern" wie er es gerne hätte :(((
Deine Kollegen die Spatzen pfeiffen es von den Dächern : Auch das Spatzerl hat keine Ahnung von der Thematik ! Also schleich dich... § 96a SGB VI : Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst. (1) Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder s e l b s t ä n d i g e n Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt, wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 2 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt. http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/96a.html
Frank01am 23.10.2011 | 09:06
Nun Herr Krämers! Sie mögen recht haben! Aber Fakt ist nun mal bei diesen Fragen zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung wird sehr detailliert nachgefragt wie eine Beschäftigung ausgeführt wird! Des weiteren muss der Arbeitgeber ebenfalls einen Bogen ausfüllen! Diese sogenannten Prüfungen können sehr wohl unangenehme Folgen für den Betroffenen haben! Auch wenn das im Gesetzestext nicht so steht und das wissen Sie auch ganz genau! Warum wohl kommt es zu solchen Prüfungen wohl nicht nur aus purer Langeweile, den das bedeutet ja zusätzliche Arbeit für die Behörde! Außerdem wurden gerade wegen solchen Tätigkeiten Rentenentzungsverfahren eingeleitet!
Krämersam 23.10.2011 | 09:25
Zitat von Nicole anzeigenausblenden
Was hat ihnen denn die RV jetzt genau geschickt ? Nur den sog. Gesundheitsfragenbogen zum Ausfüllen ?
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe allerdings einen 3-seitigen Bogen "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" und einen 2-seitigen "Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung - Hinzuverdienst" bekommen.
Der 3- seitige Fragebogen ist der sog. Gesundheitsfragebogen den SIE ausfüllen müssen. Dieser dient der RV dazu aktuelle Eigenauskünfte von ihnen über ihren derzeitigen Gesundheitszustand zu erhalten. Das ist eine reine Pro-Forma Angelegenheit und eigentlich nur Geld und Zeitverschwendung. Der ausgefüllte Fragebogen zieht nur dann irgendwelche weitere Massnahmen/Konsequenzen seitens der RV nach sich, wenn ihre Angaben ( auch und gerade im Zusammenhang mit dem anderen Fragebogen wegen dem Hinzuverdienst ) wiedersprüchlich oder zweifelhaft sind und daraus die RV dann den " Verdacht " hegt, das sich ihre EM gebessert haben könnte. Dann würde aber erstmal ihr behandelnder Arzt um einen aktuellen Befundbericht gebeten. Erst wenn dieser eine Besserung ihres Gesundheitszustandes dann auch attestiert, KÖNNTE ein sog. Rentenentziehungsverfahren eingeleitet werden, indem z.b. durch eine erneute Begutachtung ihr aktueller Gesundheitszustand überprüft und zweifelsfrei dann festgestellt wird. Im Gegensatz zum Verlängerungsverfahren einer befristeten EM-Rente ist aber bei einem Rentenentziehungsverfahren im Rahmen einer unbefr. EM-Rente die RV iin der Beweispflicht. Das heisst, die RV muss beweisen das Sie wieder Erwerbsfähig sind und nicht Sie müssen beweisen, das Sie noch EM sind. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, mit Vorteil auf Seite des EM-Rentners.. Da diese Beweisführung eben relativ schwer für die RV ist, werden eben ganz wenige Rentenentziehungsverfahren seitens der RV überhaupt nur eingeleitet . Eben nur bei denjenigen wo ein klarer Verdacht besteht, wie z.b. bei eiiner Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsausführung seit längerem über das erlaubte Mass hinaus und das bei schöner Regelmässigkeit ! Darum kommt dem anderen Bogen wegen dem Hinzuverdienst weit grössere Beudeutung bei... Der 2-seitige Bogen wegen dem Hinzuverdienst ist - falls ein Zuverdienst stattfindet - für den Arbeitgeber zum Ausfüllen bestimmt. Da Sie keinen Arbeitgeber haben braucht/kann dieser Bogen nicht ausgefüllt werden. Schreiben Sie einfach auf den Bogen, das kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dann ist das sofort vom Tisch. Sobald Sie ihre selbstsändige Tätigkeit jetzt wirklich dann aufnehmen und damit auch einen Verdienst erzielen, müssen Sie dies dann sofort an die RV melden. Die reine Anmeldung eines Gewerbes muss nicht gemeldet werden. Als Berechnungsgrundlage ihrer Verdienste aus der selbststänigen Tätigkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze dient der RV übrigens die festgelegten Angaben aus ihrer Einkommenssteuerklärung gegenüber dem Finanzamt. "Das monatliche Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist grundsätzlich pauschalierend zu ermitteln. Für die Ermittlung des Hinzuverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit ist daher ein Zwölftel des Jahreseinkommens gemäß dem entsprechenden Steuerbescheid bzw. bei Erstfestsetzung der Rente ein Zwölftel des vom Steuerberater geschätzten Jahreseinkommens in Ansatz zu bringen. Eine Ausnahme von der kalenderjährlichen Betrachtungsweise gilt, wenn die Tätigkeit nicht während des gesamten Kalenderjahres (z. B. wegen Aufnahme oder Aufgabe eines selbstständigen Gewerbebetriebes) ausgeübt wird. In diesen Fällen ist das im Einkommensteuerbescheid für ein Kalenderjahr ausgewiesene Arbeitseinkommen gleichmäßig auf die Monate zu verteilen, in denen die Tätigkeit bestanden hat. Weist der Versicherte sein monatliches Arbeitseinkommen nach, um z. B. von dem zweimaligen Überschreitensrecht Gebrauch zu machen, wird dieses monatlich nachgewiesene Arbeitseinkommen bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt. " https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Alle Gute für Sie und machen Sie fleissig ihr Reiki ( eine tolle Sache und für einige sicher auch sehr hilfreich )
Krämersam 23.10.2011 | 11:40
@nein neni nein . Danke für ihren sehr treffenden und konstruktiven Beitrag. @ Frank01 Ihre Bedenken in allen Ehren, aber diese sind einfach so nicht angebracht und eben auch nicht richtig. Wenn es für Sie ganz persönlich aber so grosse Bedenken gibt, sollten Sie eben keine Beschäftigung - auch im Rahmen des Erlaubten und NUR darum geht es !! - aufnehmen. Wer natürlich nachts nicht mehr schlafen kann und sich so verrückt macht und regelrecht panische Angst davor hat ( was dann schon eine psychische Erkrankung vermuten lässt.. ) , das man ihm die EM-Rente wieder wegnimmt, sollte dann eben keinerlei Beschäftigung aufnehmen. Dann gehen Sie natürlich zumindest in der Hinsicht auf Nummer absolut sicher. Es gibt aber eben sehr viele EM-Rentner mit einer so kleinen Rente, welche gezwungen sind noch eine Beschäftigung aufzunehmen um eben mit diesem Zuverdienst von 400€ dann ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Unter anderem dafür ist diese Zuverdienstregelung ja auch gedacht. Und nicht alle rennen gleich und immer zum Sozialamt um von dort aufstockende Leistungen zu beziehen... Letztlich ist es so, das man sogar in seiner alten Firma - wo man vor der Berentung beschäftigt war - im Rahmen der 400€ Hinzuverdienstgrenze durchaus weiter arbeiten kann . Auch daraus kann und wird die RV niemanden einen " Strick drehen ". JEDER der eine volle EM-Rente bezieht kann und darf bis zu 3 Std. täglich arbeiten und 400€ verdienen. Das alleine kann niemals als Begründung für eine Rentenentziehung herhalten, weil dies gesetzlich so klar und eindeutig gereget ist ! Und die Beweisführung ist eben nicht so einfach. Die Gutachter sind NEUTRAL. In den meisten Fällen werden externe , niedergelassene Fachärzte für die Begutachtungen beauftragt. Die landläufige Meinung das diese alle von der RV "gekauft" sind und nur Gefälligkeitsgutachten abgeben ist doch Blödsinn. Natürlich sind alle EM-Antragsteller welche dann vom Gutachter als Erwerbsfähig eingestuft werden dann aus reiner Verärgerung darüber dieser irrigen Meinung...Aber das ist Stammtischgeschätz und nichts anderes. Einer Begutachtung im Hause der Rentenversicherung ( was ja in grösseren Szädten durchaus vorkommt ) stehe ich aber auch zumindest etwas spektischer gegenüber. Hier ist sicher von einem Intressenkonflikt auszugehen. Es kann ja nun nicht sein, das der eine Kollege die Begutachtung vornimmt und der Kollege quasi gegenüber am Schreibtisch diesen Bericht dann prüft und über die Rente entscheidet....oder sogar ein und diesselbe Person quasi in Personalunion. Aber das wird sicher nicht der Fall sein. Eine Begutachtung im Hause der RV würde ich also möglichst versuchen zu umgehen, indem man dann eben Begutachtung extern also " außerhalb " beantragt. Wie gesagt sprechen wir hier nur und ausschließlich beim Hinzuverdienst und der dabei geleisteten Stundenanzahl vom Rahmen des Erlaubten und nicht von solchen " Schlaumeiern " welche trotz voller EM-Rente dann 4 oder 5 Std. täglich arbeiten... Diesen Leuten gehört - meiner Meinung nach - dann absolut zu recht die Rente wieder entzogen !!
Frank01am 23.10.2011 | 09:53
Hallo Herr Krämers! Ihre Ausführungen sind sehr detailliert! Frage wie sind Sie fachlich in die Thematik eingebunden! Das mit der Beweispflicht seitens der Behörde ist ja wohl nicht allzu schwierig! Der Rentner wird zum Gutachter geschickt, der bescheinigt das kein weiterer Anspruch besteht und das war es! Sicher kann man dann vor Gericht gehen aber das ist ein langer Weg und Recht haben und Recht bekommen sind auch zwei paar Stiefel! Sorry vielleicht bin ich einfach zu misstrauisch! Aber solche Fälle hat es ja schon gegeben! MfG
Frank01am 23.10.2011 | 11:34
Danke! nein! für Ihre Ausführungen! Nur bei der Rentenweiterzahlung liegen Sie falsch! Den hat der Entzug bestand muss die Rente für diese Zeit zurückbezahlt werden, so wurde es hier zumindest mal geschrieben!
Nein neni neinam 23.10.2011 | 11:20
Sie irren sich. Es reicht nicht aus, dass der Gutachter feststellt, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Es müsste auch genau dargelegt werden, welche Besserung eingetreten ist. Ist der Gutachter z.B. lediglich anderer Meinung als der Vorgutachter (" der war noch nie erwerbsgemindert") dann gibt es auch keine Rentenentziehung. Eben diesen Besserungsnachweis zu führen ist sehr sehr schwierig wenn es sich nicht um ganz eindeutige Sachen handelt (z.B. wenn jemand eine Nierentransplantation bekommen hat und nun schon seit Jahren keinerlei Einschränkungen deswegen mehr hat) . Rentenentziehungen ohne dass eine ,auch für jeden Außenstehenden nachvollziehbare, wesentliclhe Besserung eingetreten ist sind extrem selten und haben eigentlich fast nie vor Gericht auch Bestand. Ich denke da ist es wahrscheinlicher vom Blitz getroffen zu werden. Übrigens würde die Rente bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens ggf. sogar bis zum Ende des Gerichtsverfahrens weitergezahlt werden.
Frank01am 23.10.2011 | 11:51
Hallo Herr Krämers! Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Ausführungen! In dieser Klarheit hat es bisher keiner hier, noch woanders dargestellt! MfG Frank
Ex-Rentnerinam 23.10.2011 | 14:43
Der User @Krämers scheint ein Theoretiker zu sein, der vielleicht beruflich mit dem Rentenrecht zu tun hat, aber wohl noch nie EM-Rente bezog. Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal Welten und deshalb sollte man die Bedenken des Users @Erfahrener durchaus ernst nehmen und nicht als "gefährliches Halbwissen" abtun! Es ist eben tatsächlich so, dass nicht alle Gutachter die selben Ansichten teilen. Und deshalb kann es sehr wohl vorkommen, dass Gutachter "A" sagt: "Leistungsvermögen unter drei Stunden" aber Gutachter "B" sagt: "Leistungsvermögen mehr als sechs Stunden". Ich habe das selbst erleben dürfen, als mir nach zwölf Jahren Rentenbezug plötzlich und völlig überraschend ein Rentenentziehungsbescheid zugestellt wurde. (Später vom LSG bestätigt!) Überraschend war es deshalb, weil die medizinischen Diagnosen bis zuletzt gleich geblieben waren. Nur der Gutachter war ein anderer! Ich kann die Gedankengänge des Users @Erfahrener nur zu gut nachvollziehen. Vielleicht wird der User @Krämers ja irgendwann an unsere Worte erinnert, wenn er selbst EM-Rente bezieht! MfG l
Krämersam 23.10.2011 | 15:21
Zitat von Ex-Rentnerin anzeigenausblenden
Hallo Herr Krämers! Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Ausführungen! In dieser Klarheit hat es bisher keiner hier, noch woanders dargestellt! MfG Frank
Der User @Krämers scheint ein Theoretiker zu sein, der vielleicht beruflich mit dem Rentenrecht zu tun hat, aber wohl noch nie EM-Rente bezog. Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal Welten und deshalb sollte man die Bedenken des Users @Erfahrener durchaus ernst nehmen und nicht als "gefährliches Halbwissen" abtun! Es ist eben tatsächlich so, dass nicht alle Gutachter die selben Ansichten teilen. Und deshalb kann es sehr wohl vorkommen, dass Gutachter "A" sagt: "Leistungsvermögen unter drei Stunden" aber Gutachter "B" sagt: "Leistungsvermögen mehr als sechs Stunden". Ich habe das selbst erleben dürfen, als mir nach zwölf Jahren Rentenbezug plötzlich und völlig überraschend ein Rentenentziehungsbescheid zugestellt wurde. (Später vom LSG bestätigt!) Überraschend war es deshalb, weil die medizinischen Diagnosen bis zuletzt gleich geblieben waren. Nur der Gutachter war ein anderer! Ich kann die Gedankengänge des Users @Erfahrener nur zu gut nachvollziehen. Vielleicht wird der User @Krämers ja irgendwann an unsere Worte erinnert, wenn er selbst EM-Rente bezieht! MfG l
Ich beziehe volle EM-Rente bereits seit 2004 und seit 2007 selbige sogar unbefristet . Also nix mit Theoretiker ... Wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben ist das für Sie natürlich sehr bedauerlich. Aber das in ihrem Falle das Rentenentziehungsverfahren " plötzlich und völlig überraschend " eingelietet wurde glauben Sie doch selbst nicht. Selbst eine Begutachtung wird nicht so einfach mir nichts, dir nichts anberaumt. Es sei denn, dies ist vom med. Dienst schon bei Zuerkennung der unbefr. EM-Rente für einen gewisses Jahr so festgelegt worden - was aber sehr sehr mal der Fall ist. Also dann erzählen Sie doch bitte hier mal die Vorgeschichte - die es sicher gegeben hat - und wie es überhaupt zur Begutachtung kam. Haben Sie eine Tätigkeit über das erlkaubte hinaus aufgenommen ? Haben Sie in dieser Tätigkeit mehr verdient als diese 400 Euro ? Hat die RV med. Unterlagen in die Hände bekommen ( woher auch immer...) die eine erhebliche Besserung ihrer Gesundheit und damit ihrer EM attestiert haben und darum überhaupt erst eine erneute Begutachtung gerechtfertigt hätten ? Oder was war los ?? Aus heiterem Himmel und völlig grundlos leitet doch die RV kein Rentenentziehungsverfahren bei einer unbefr. EM-Rente samt Begutachtung ein. Das gibt es nicht ! Ich bitte Sie sehr hier nicht so etwas nicht einfach zu behaupten, was zur - völlig unnötiger und grundlosen - Verunsicherung vieler Leute führt. Es sei denn dies genau ist ihr Ziel...
Nicoleam 23.10.2011 | 17:19
Hallo "Krämers" - vielen lieben Dank für die detaillierten Ausführungen. Genau das wollte ich wissen und es hat mich nach einer ziemlich schlaflosen und verunsicherten Nacht wieder beruhigt ;-). Dass ich hinzuverdienen darf und dass seit Renteneintritt ab 2001 alles etwas anders ist, wußte ich ja bereits. Ich hätte ja sonst nie einfach ein Gewerbe angemeldet. Nur die Überprüfung und was sie ganz konkret für mich bedeutet, hat mich gestern etwas erschlagen und panisch gemacht. Morgen werde ich die lieben Herrschaften vom SoVD bitten mir beim Ausfüllen zu helfen, weil ich alleine mit den Fragen nicht ganz zurecht komme. Ich danke auch den anderen Usern für die Antworten, aber finde einige Kommentare weder hilfreich noch beruhigend und einige persönliche Meinungen und Schlagabtäusche sind auch wenig konstruktiv. Somit möchte ich hier keinen Diskussionsthread weiterführen, sondern meine Eingangsfrage als beantwortet stehen lassen. Vielen Dank Nicole
Frank01am 23.10.2011 | 20:05
Tja meine Befürchtungen sind eben nicht auf Sand gebaut! Achja Krämers sind Sie wirklich Clemens der hier mal sehr lange geschrieben hat? Warum steht keiner offen zu den Fakten! Wenn man ein wenig googelt findet man immer wieder solche Fälle also eben keine Nebelkerzen!
Ex-Rentnerinam 23.10.2011 | 19:32
Zitat von Krämers anzeigenausblenden
Krämers schrieb

Hallo Herr Krämers!

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Ausführungen!

In dieser Klarheit hat es bisher keiner hier, noch woanders dargestellt!

MfG

Frank

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Der User @Krämers scheint ein Theoretiker zu sein, der vielleicht beruflich mit dem Rentenrecht zu tun hat, aber wohl noch nie EM-Rente bezog.

Zwischen Theorie und Praxis liegen manchmal Welten und deshalb sollte man die Bedenken des Users @Erfahrener durchaus ernst nehmen und nicht als "gefährliches Halbwissen" abtun!

Es ist eben tatsächlich so, dass nicht alle Gutachter die selben Ansichten teilen. Und deshalb kann es sehr wohl vorkommen, dass Gutachter "A" sagt: "Leistungsvermögen unter drei Stunden" aber Gutachter "B" sagt: "Leistungsvermögen mehr als sechs Stunden".

Ich habe das selbst erleben dürfen, als mir nach zwölf Jahren Rentenbezug plötzlich und völlig überraschend ein Rentenentziehungsbescheid zugestellt wurde. (Später vom LSG bestätigt!)

Überraschend war es deshalb, weil die medizinischen Diagnosen bis zuletzt gleich geblieben waren. Nur der Gutachter war ein anderer!

Ich kann die Gedankengänge des Users @Erfahrener nur zu gut nachvollziehen.

Vielleicht wird der User @Krämers ja irgendwann an unsere Worte erinnert, wenn er selbst EM-Rente bezieht!

MfG

l

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Ich beziehe volle EM-Rente bereits seit 2004 und seit 2007 selbige sogar unbefristet . Also nix mit Theoretiker ...

Wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben ist das für Sie natürlich sehr bedauerlich. Aber das in ihrem Falle das Rentenentziehungsverfahren " plötzlich und völlig überraschend " eingelietet wurde glauben Sie doch selbst nicht. Selbst eine Begutachtung wird nicht so einfach mir nichts, dir nichts anberaumt. Es sei denn, dies ist vom med. Dienst schon bei Zuerkennung der unbefr. EM-Rente für einen gewisses Jahr so festgelegt worden - was aber sehr sehr mal der Fall ist.

Also dann erzählen Sie doch bitte hier mal die Vorgeschichte - die es sicher gegeben hat - und wie es überhaupt zur Begutachtung kam. Haben Sie eine Tätigkeit über das erlkaubte hinaus aufgenommen ? Haben Sie in dieser Tätigkeit mehr verdient als diese 400 Euro ? Hat die RV med. Unterlagen in die Hände bekommen ( woher auch immer...) die eine erhebliche Besserung ihrer Gesundheit und damit ihrer EM attestiert haben und darum überhaupt erst eine erneute Begutachtung gerechtfertigt hätten ? Oder was war los ??

Aus heiterem Himmel und völlig grundlos leitet doch die RV kein Rentenentziehungsverfahren bei einer unbefr. EM-Rente samt Begutachtung ein. Das gibt es nicht !

Ich bitte Sie sehr hier nicht so etwas nicht einfach zu behaupten, was zur - völlig unnötiger und grundlosen - Verunsicherung vieler Leute führt. Es sei denn dies genau ist ihr Ziel...

Sehr geehrter Herr Krämers, alias Klemens, alias Frank Morris, etc., etc., da Sie also gar kein DRV-Mitarbeiter sind, frage ich mich umso mehr, woher Sie wissen wollen, "ob es so etwas gibt", "wie oft so etwas vorkommt", "dass niemals überraschend Begutachtungen durchgeführt werden", "dass es eine Vorgeschichte gegeben haben muss", etc. Für mich kam die erneute Begutachtung überraschend und das Ergebnis überraschte nicht nur mich, sondern auch meinen Rechtsbeistand. Es ist auch keine Besserung meines Gesundheitszustandes eingetreten. Der neue Gutachter hatte mein Restleistungsvermögen aber erheblich positiver eingeschätzt als mein erster Gutachter. Und diesen Einschätzungen wurde seitens der DRV und seitens des SG/LSG dann auch geglaubt. Aber Sie scheinen natürlich mal wieder alles besser zu wissen, obwohl Sie gar nicht beteiligt waren. Glauben Sie von mir aus was Sie wollen! PS.: Warum wechseln Sie eigentlich andauernd Ihre Namen?
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