Überprüfung der Altersrente auch nach dem Tod des Berechtigten möglich?
09.04.2010, 17:16
von
Claudia
Guten Abend, ich habe folgende Frage:
Die Witwenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Mannes ist auf Antrag meiner Tante neu berechnet worden und es kam zu einer Rentennachzahlung. Wird jetzt eigentlich die von meinem Onkel bis zu seinem Tod bezogene Altersrente auch rückwirkend neu berechnet oder hätte er dafür bereits zu Lebzeiten selbst einen Antrag stellen müssen?
09.04.2010, 17:35
von
Skatrentner
Warum wurde die Witwenrente denn neu berechnet?
Geben Sie einmal nähere Fakten an, denn so ist die Frage zu pauschal.
09.04.2010, 17:40
von
Claudia
Die Witwenrente war neu berechnet worden, weil das vom Verstorbenen zurückgelegte Studium (4 Jahre) im Versicherungsverlauf fehlte und somit nicht in die Rentenberechnung eingeflossen ist.
09.04.2010, 18:15
von
Stefan
Wie lange bekommt die Witwe denn schon Witwenrente ?
Wenn das schon länger als 4 Jahre her ist, dann gibt es keine Nachzahlung aus der Neuberechnung der Altersrente.
09.04.2010, 18:17
von
Claudia
Hallo, sie bezieht die Witwenrente erst seit 2 Jahren.
10.04.2010, 07:17
von
Skatrentner
Wer nichts beantragt bekommt auch nichts abgelehnt.
Also ich als Witwe und Rechtsnachfolgerin würde mal einen Antrag stellen und dann abwarten wie die Entscheidung ausfällt, verlieren kann sie dabei ja nichts.
10.04.2010, 11:32
von
???
Eine Sonderrechtsnachfolge kann nur entstehen, wenn der Leistungsberechtigte, hier Ihr Onkel, eine Leistung/Neuberechnung beantragt und vor der rechtskräftigen Verbescheidung verstirbt. Da Ihr Onkel mit der Rentenberechnung anscheinend zufrieden war, wird es wohl mit einer Nachzahlung aus der Altersrente nichts.
12.04.2010, 10:02
von
haesvau
Hallo, Ihre Tante kann eine Überprüfung der Versichertenrente beantragen. Eine Nachzahlung gibt es aber längstens für vier Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung. Als Überprüfungsantrag sollte aber eigentlich bereits das Datum gelten, an dem auf das Studium hingewiesen wurde. Siehe auch hier http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_59R5
12.04.2010, 10:30
Experten-Antwort
Ihre Tante sollte beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Überprüfungsantrag stellen.