Hallo Hans-Martin,
ist zu überprüfen, ob weiterhin Erwerbsminderung vorliegt, erfolgt eine Anfrage an den ausländischen Versicherungsträger. Von dieser Stelle werden ärztliche Gutachten eingeholt und uns übersandt. Diese ärztlichen Unterlagen werden von uns anerkannt. Entsprechend ist die Verfahrensweise, wenn der Antrag auf deutsche Rente erstmalig in einem EU Mitgliedsstaat gestellt wird.