Die Überprüfungen der unbefristeten Renten wird hauptsächlich nur von der DRV Berlin vorgenommen.
Das Hauptziel dieser Überprüfungen ist es aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgelt angenommen wurde, welche der RV versehentlich ob absichtlich nicht gemeldet wurde. Die Fragen zur Beschäftigung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da man sich sonst strafbar macht bzw. die Rente entzogen wird.
Es ist meist eine große Aufregung wenn der Fragebogen kommt. Derzeit wird nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr kontrolliert.
„Unter Punkt 5 gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Nachprüfung aus medizinischen Gründen:
nein- nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle oder weil die Prognose des Krankheitsbildes eine Rückkehr nicht erwarten lässt.
ja ggf.vom regulären Nachprüfungstermin abweichender Termin……………
mit Selbstauskunft
mit Befundbericht vom Hausarzt
R-Kontrolle ist eine interne Bezeichnung für -Überprüfung des Rentenbezuges.
Deshalb ist es wichtig, dass man in der gutachterlichen Stellungnahme nachschaut, mit was man rechnen Muss.
Viele Regionalträger der Rentenversicherung machen aber gar keine Nachprüfungen mehr bei unbefristeten EM-Renten oder nur bei med. speziell gelagerten Einzelfällen.
Wer also das zweifelhafte Vergnügen hat bei der DRV Bund geführt zu werden und nicht bei einem Regionalträger, ist gut beraten sich auf die Nachprüfung einzustellen. Deshalb gehen derzeit viele in Widerspruch.
Es kann ja nicht sein, dass jemand Pech hat weil er eben bei der DRV Berlin ist geprüft wird und der andere Glück hat und nicht mehr überprüft wird. Einer höchstrichterlichen Überprüfung dürfte so eine Vorgehensweise der DRV Bund niemals standhalten.