Hallo kraxelhuber,
Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentennachzahlung haben, bzw. kann sich auch die laufende Rente erhöhen.
Begünstigt können all diejenigen sein, die eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung erhalten oder erhalten haben, die in der Zeit vom 1. Januar 1992
bis zum 30. April 2007 mindestens einmal verlängert wurde.
Dies gilt auch dann, wenn die Rente inzwischen unbefristet als Dauerrente gezahlt wird oder wenn bereits eine Altersrente bezogen wird.
Nur diejenigen, die diese genannten Voraussetzungen erfüllen, können einen Überprüfungsantrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Somit hätte ein Widerspruch Ihrerseits m.E. keine Aussicht auf Erfolg, da Sie nicht zu dem beschriebenen Personenkreis gehören.
Einen ganz anderen, unabhängigen Sachverhalt zu dem oben beschriebenen Gebiet, stellt das Thema " BSG-Urteil zur Jahresendprämie " dar.
Das Urteil des Bundessozialgerichts betrifft nur diejenigen Personen, die bereits zu DDR - Zeiten einem Zusatzversorgungssystem ( z.b. Ingenieure,Techniker und Ingenieurökonomen ) angehörten und dort eingezahlt haben, oder bei denen durch einen Feststellungsbescheid des Zusatzversorgungsträgers die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem fiktiv anerkannt wurde.