Zu dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis gehören alle Versicherten, die in der Zeit vom 01.01.1992 bis 30.04.2007 eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) bezogen haben, die in dieser Zeit mindestens einmal als Zeit- oder Dauerrente weitergezahlt wurde.
Also gehören Sie zu diesem Personenkreis.
Wann die Neuberechnung Ihrer Rente erfolgen soll, können Sie nur durch eine konkrete Nachfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger in Erfahrung bringen.
Der Stichtag "31.12.2008" hat etwas mit dem maximalen Nachzahlungszeitraum bei einer Erhöhung der Rente durch die Neuberechnung zu Tun. Eine Nachzahlung wird nämlich in diesen Fällen nur für maximal 4 Kalenderjahre vor dem Jahr, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wurde, ausgezahlt.
BEISPIEL Nr. 1: Beantragung der Neuberechnung am 27.12.2008; Nachzahlung maximal für die Zeit ab 01.01.2004
BEISPIEL Nr. 2: Beantragung der Neuberechnung am 04.01.2009; Nachzahlung maximal für die Zeit ab 01.01.2005
Eine Neuberechnung wirkt sich erst mal auf die Entgeltpunkte aus. Ergeben sich höhere Entgeltpunkte, steigt zwangsläufig aber auch die Höhe der mtl. Rente. Denn für die Berechnung der eigentlichen Höhe der Rente sind immer die Entgeltpunkte (mit) der Ausgangswert.