Sofern der Rentenversicherungsträger eine Dauerrente bewilligt hat, kann davon ausgegangen werden, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht mehr bessert. Eine Überprüfung des Rentenanspruchs ist daher eher unwahrscheinlich. Genaueres teilt Ihnen aber Ihr zuständiger RV-Träger mit.
Wegen der Therapie wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.