Hallo Hans Wurst,
wenn Ihre Putzfrau über eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung verfügt und Ihnen eine Rechnung mit USt. und Steuernummer erstellt, können Sie eigentlich davon ausgehen, dass die Tätigkeit im Rahmen einer regulären selbständigen Tätigkeit ausgeübt wird. Ein Statusfeststellungsverfahren wäre damit eigentlich entbehrlich.