Hallo Michaela Schubert,
Akteneinsicht können Sie jederzeit nehmen, dafür reicht ein formloser Antrag. Die medizinischen Unterlagen können Sie zur Einsichtnahme auch an einen Arzt Ihres Vertrauens senden lassen. Dieser kann Ihnen dann den fachlichen Inhalt erklären.
Wenn der VdK bevollmächtigt ist, hat dieser ebenfalls die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen.
Nicht jeder Rentenversicherungsträger versendet aber Kopien an den VdK oder Ihren Arzt. Häufig wird die Akte im Original versendet, wenn nicht ausdrücklich Kopien angefordert werden. Die Kosten für die Anfertigung von Kopien können Ihnen zudem in Rechnung gestellt werden.