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Experten-Antwort

Übers chneidung Sozialleistungsbezug mit Pflichtbeiträgen

von Petermann02.07.2011 | 18:20
1479 Ansichten
3 Antworten

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In meinem Versicherungsverlauf erscheint: 01.01.08.-31.12.08 Pflichtbeitr. 29.846,- 02.12.08- 07.12.08 -" -als Sozl.bez. 401,- 02.12.08- 07.12.08 -" -als Sozl.bez. 181,- In der Sozilaleistungsbezugszeit war ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben.Wie wird die doppelbuchung bewertet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Vorbeitrag an.

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2 Antworten

-/-am 02.07.2011 | 19:34
Welche der beiden Meldungen für die Zeit vom 02.12 - 07.12. stimmt oder liegen da tatsächlich zwei Meldungen in dem Zeitraum?
LSam 03.07.2011 | 00:40
Ab 01-1998 gelten Zeiten des Bezuges von Leistungen der Agentur für Arbeit oder einer Krankenkasse grundsätzlich als vollwertige Pflichtbeitragszeiten und werden, wenn nicht noch andere Besonderheiten vorhanden sind, zeitlich so eingeordnet und bewertet, wie sie angefallen sind. Um feststellen zu können, ob eine Überschreitung der BBG vorliegt, wird der gemeldete Verdienst für das ganze Jahr bei der Berechnung von Entgeltpunkten in Anlage 3 zeitlich mit den beiden außerdem vorhandenen Leistungen in Übereinstimmung gebracht und Entgeltpunkte für jeden der Bestandteile wie sonst auch üblich ermittelt, bei Überschreitung der BBG wird auf die BBG gekürzt.
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