Hallo,
entscheidend hierbei ist, ob die Zeiten vor oder nach dem 25.Lebensjahr liegen. Bis zum 25. Lebensjahr ist theoretisch eine Anrechnung einer Anrechnungszeit neben einem versicherungspflichtigen Sozialleistungsbezug möglich, ab dem 25. Lebensjahr ist dies ausgeschlossen.