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Überschreiten der Zuverdienstgrenze

von Renate13.08.2008 | 11:05
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich beziehe Altersrente für schwerbehinderte Menschen, ich bin 63 Jahre alt. Ich weiß, dass ich 2 x im Jahr bis zum doppelten Betrag, also 2 x 400,00 € verdienen kann. Ich bin Zeitungsbotin und habe im Juli 2008 die Überschreitung des Hinzuverdienstes in Anspruch genommen und habe 730,00 € brutto verdient.Nun wurde mir neben Lohnsteuer auch die Sozialabgaben wie KV, RV, AV und PV abgezogen.Was muss in meinem Fall wirklich vom Überschrittenen Hinzuverdienst abgezogen werden. In den übrigen Monaten bin ich geringfügig beschäftigt und verdiene unter 400 €. Vielen Dank für Ihre Mühe Renate

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten ist im Laufe eines Kalenderjahres zweimal rentenunschädlich möglich.

Aufgrund des Bezuges einer Vollrente wegen Altersrente sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei.

Ob in anderen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge zu entrichten sind kann der gesetzliche Rentenversicherungsträger nicht beantworten. Bezüglich einer evtl. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wenden Sie sich bitte an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse), an die die Beiträge gezahlt worden sind. Dort erfahren Sie auch ob Versicherungspflicht in den anderen Zweigen der Sozialversicherung eingetreten ist.

6 Antworten

Knut Rassmussenam 13.08.2008 | 12:26
Sobald bei einer 400,- Euro-Beschäftigung die 400,- EUR überschritten werden, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung (Ausnahme: es tritt unvorhersehbar ein). In der Rentenversicherung besteht allerdings immer noch Versicherungsfreiheit als Vollrentner. Bitte wenden Sie sich an den Arbeitgeber und fordern Sie eine Korrektur. Eine Auskunft durch Ihre Krankenkasse wäre empfehlenswert.
Renateam 13.08.2008 | 12:33
Hallo, eine weitere Frage zu meinem Zuverdienst ist, ist Urlaubsvertretung ein unvorhersehbares Ereignis ? Dies habe ich in der Zwischenzeit in einem Beitrag vom 24.06.2008 gelesen. Bei mir hat es sich nämlich um Urlaubsvertretung als Zeitungsbotin gehandelt. Vielen Dank im voraus Renate
Schadeam 13.08.2008 | 13:40
und wer im Forum soll Ihnen beantworten, ob die Urlaubsvertretung unvorhersehbar war oder nicht. Keiner von uns hat Ihnen doch Händchen gehalten, als Sie dsiese Beschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Vielleicht war ja allen Beteiligten sonnenklar, dass irgendwann ein Kollege krank wird oder Urlaub hat und Sie dann einspringen?
Renateam 13.08.2008 | 14:34
Hallo, die Antwort von Schade finde ich unpassend und nicht sachlich, vielleicht kann ja einmal ein Experte konkret auf meine Fragen antworten. Gruß Renate
Chrisam 13.08.2008 | 15:24
2 mal im Jahr ist es schon möglich, mehr als 400€ zu verdienen (bis 800€), ohne Versicherungspflichtig zu werden. Das Arbeitsentgelt darf jedoch 4800€/Jahr nicht überschreiten. Dann besteht Versicherungspflicht.
Brilleam 13.08.2008 | 15:28
Hallo Renate! Neben einer vorzeitigen Altersrente sind bis 400 EUR/Monat unbedenklich - soweit klar! Auch können Sie zweimal im Jahr bis zum Doppelten verdienen (800,00 EUR) -. auch klar! Wie bereits dargelegt kann für Sie als Altersvollrentner keine Versicherungspflicht eintreten - evtl. Beitragsanteile hätte allein der Arbeitgeber zu tragen! Geringfügig ist eine Beschäftigung, für die das Arbeitsentgelt REGELMÄßIG max. 400 EUR beträgt. Unschädlich für die Einstufung als gB ist ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der 400 EUR. Insofern muss sich Ihr AG fragen lassen, ob der Urlaub des Austrägers nicht doch vorhersehbar war - anders wäre es ggf., wenn über Nacht fünf Wohnblöcke mit je 20 Mietparteien neu gebaut worden wären, welche ebenfalls mit Zeitung beliefert werden müssen?! Zugegeben, auch das war ein wenig unsachlich, soll Ihnen aber zeigen, dass der AG mit seiner sozialen Verantwortung ausgesprochen fahrlässig umgeht!
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