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Überschreiten Hinzuverdienungsgrenze

von siggi09.03.2007 | 17:53
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Freund (geb. 20.10.43) bekommt seit 2000 eine Erwerbsunfähigkeitsrente iHv. 1348,- €. In 2006 hat er ab Sept bis Dez. mtl. 362,- € hinzuverdient. Dabei hat er an die Hinzuverdienungsgrenze bzw. die Höhe des Betrages iHv. 350,- € nicht gedacht. Nun fordert die Rentenanstalt für die 4 Monate insgesamt 1.610,- € (mtl. 402,50 €) zurück. Gibt es eine "Kulanzgrenze"? Kann mein Freund seinen Lohn teilweise zurückzahlen oder kann ggf. rückwirkend der Lohn gemindert werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte/r Siggi,

geben Sie hier in diesem Internetauftritt doch mal den Begriff „Hinzuverdienst“ in den Suchraum ein. Sie finden dort den Tipp der hilft.

Danach würde ich mir die Lohnabrechnungen noch einmal genau anschauen.

Bitten Sie Ihren Bekannten mit den detaillierten Abrechnungen eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, im Detail wird man manchmal fündig.

Allen Empfängern von Versichertenrente vor dem 65. Lebensjahr sei empfohlen, vor etwaigen Jobs einen Blick in den Rentenbescheid zu werfen, bzw. sich vorher zu erkundigen, damit diese Situationen möglichst nicht entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

15 Antworten

Beitragszahleram 09.03.2007 | 22:50
Ist Ihr Freund denn überhaupt noch erwerbsunfähig, wenn er soviel Arbeiten kann ? Die Hinzuverdienstgrenzen wurden schließlich nicht zum Spaß erfunden ! Und eine "rückwirkende" Lohnminderung wird es HOFFENTLICH nicht geben ! Ihr Beitragszahler
megmanam 10.03.2007 | 09:29
Bei dieser Aussage könnte man denken Sie sind neidisch? . Aber zur Frage, leider nicht aufgepasst und auch nicht mehr zu ändern. Vieleicht waren teilweise bei dem Verdienst auch event. Spesenauslagen dabei ?
Beitragszahleram 10.03.2007 | 14:11
Nein, "megman" ! Nicht neidisch sondern verwundert. Und zwar darüber, wie arbeitseifrig manche EU - Rentner sind. Bei den Gutachtern wird zunächst kräftig herumgestöhnt und kaum wurde die EU - Rente bewilligt, wird kräftig in die Hände gespuckt ! Unter Erwerbsunfähigkeit verstehe ich etwas anderes. Aber das brauchen Sie nicht unbedingt zu verstehen !
megmanam 11.03.2007 | 10:51
Nun ja, fühle mich halt v. solchen Aussagen angesprochen. Beziehe selbst EM-Rente (sehr niedrige) und habe mir dies beim besten Willen nicht selbst ausgesucht. Es gibt nun mal auch für Behinderte die Möglichkeit,in 1-2 Std.Tägl von zu Hause aus ebend mehr als diese 350.- € ( für mich blödsinnige Grenze) zu erzielen, um nicht unbedingt am Hungertuch zu nagen, in jungen Jahren (o. Schuld) aber das darf man ja nicht
Beitragstahleram 11.03.2007 | 11:55
Ich meinte "MANCHE" EM - Rentner und nicht alle ! Es gibt auch unzählige EM - Rentner, die deutlich mehr als 350 € monatlich hinzuverdienen und sich mit einer gekürzten Rente zufrieden geben. Alles Gute !
dildoam 12.03.2007 | 09:32
bei bezug von EU-Rente und HINZUVERDIENST gehört die EU_Rente ganz entzogen.....!!! ENTWEDER ODER mfg dildo
super manam 12.03.2007 | 09:35
ihm sollte die ganze rente entzogen werden.. das ist ja BETRUG an die, die RV.-und Steuern bezahlen. Pfui
Mam 12.03.2007 | 15:42
Na gottseidank haben sie bezüglich der Gesetzgebung nichts mitzureden... Was meinen Sie eigentlich, warum der Hinzuverdienst seinen Namen trägt ? Vielleicht weil man etwas H I N Z U verdienen darf ? Und wenn das eben im Rahmen des "Restleistungsvermögens" möglich ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen. Außerdem gibt es eben auch einige EM/EU-Rentner, die auf die "paar" Kröten wirklich angewiesen sind...
Mam 12.03.2007 | 15:46
Das ist kein Betrug, sondern unzulässiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze für den Bezug der vollen Rente. Und aus eben dioesem Grund muß die zuvielbezogene Rente ja auch zurückgezahlt werden, nicht mehr und nicht weniger.
Beitragszahleram 12.03.2007 | 17:14
Je nach Höhe des Hinzuverdienstes, wird die Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung entweder in voller Höhe, zu drei Vierteln, zur Hälfte oder zu einem Viertel gezahlt. Wie kann bitteschön jemand ERWERBSUNFÄHIG sein, der soviel hinzuverdienen kann, das ihm seine EM - Rente nur noch zu einem Viertel zusteht ? Beim Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit wäre das etwas anderes, da es sich dabei ohnehin nur um eine Teilrente handelt. Der Berufsunfähige soll und muß ja sogar noch etwas hinzuverdienen um vollständig abgesichert zu sein.
Mam 13.03.2007 | 07:26
Kleine Anmerkung am Rande : Als Hinzuverdienst zählt nicht nur das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, sondern z.B. auch die Einkünfte aus einem Gewerbe. Und dass ein voll Erwerbsgeminderter mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ohne geringste körperliche Anstrengungen entsprechende Gewinne erwirtschaften kann dürfte wohl auch nachvollziehbar sein. --> wollen sie dem dann die Rente entziehen weil er nicht erwerbsgemindert ist ?
Beitragszahleram 13.03.2007 | 12:47
Selbstverständlich ! Wer dazu in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, (wie auch immer), ist nach meinem persönlichen Rechtsempfinden nicht ERWERBSUNFÄHIG sondern allenfalls ERWERBSGEMINDERT.
Beitragszahleram 13.03.2007 | 12:51
In keinem anderen Land der Welt sind die Hinzuverdienstregelungen für EM - Rentner so großzügig wie bei uns !
Mam 13.03.2007 | 13:01
Sie würden also einem Wachkoma-Patienten, der sich(glücklicherweise) vor dem Koma eine solche Photovoltaikanlage (um beim Beispiel zu bleiben) angeschafft hat die ihm aus medizinischen Gründen zustehende Rente wegen voller EM abstreiten ?? Was ist das den für ein Rechtsempfinden ???
Beitragszahleram 13.03.2007 | 15:21
Warum kommen Sie immer mit solchen Extrem - Beispielen ? Die wenigsten Bezieher einer Rente wegen VOLLER - EM, die nur eine anteilige Rente ausgezahlt kriegen weil sie einen entsprechend hohen Hinzuverdienst haben, sind Wachkoma - Patienten oder sitzen querschnittsgelähmt im Rollstuhl. Da sind mir ganz andere Fälle bekannt. Nochmal : Ich rede nicht von ALLEN EM - Rentnern sondern von MANCHEN. Und von denen gibt es eine ganze Menge. (Rumgestöhne beim Gutachter, Widerspruch und Klagen durch alle Instanzen ggf. eine erneute Antragsstellung) - bis es dann endlich geklappt hat. Ein Bekannter von mir, ehemaliger Landschaftsgärtner, kann sich seit seiner Berentung vor Privat - Aufträgen gar nicht mehr retten. Und diese Art Gartenarbeit macht ihm komischerweise auch nicht das Geringste aus. (Nur ein Einzelfall ? - Ich behaupte Nein !) So, jetzt muß aber auch mal langsam Gut sein. Einen schönen Tag noch !
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