Hallo Leo,
ich kann mich den Ausführungen von Nick L. Beck und Achill nur anschließen. Da die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze innerhalb eines jeden Kalenderjahres zweimal bis zum Doppelten ihres Betrages überschritten werden darf, besteht bei einem Jahreswechsel somit eine Überschreitensmöglichkeit in max. vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.