Tut mir leid, ich war bei den Rentenbeziehern, da Ihre Frage mit dem Satz begann: "Wie viel darf ich dazu verdienen?" Die Frage sollte dann besser lauten: "Wieviel darf ich mehr verdienen?" und die Antwort sollte zumindest erwähnen, dass das nicht für Rentenbezieher gilt, weil ...
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen ist auch vorrangig Aufgabe der Einzugsstellen (Krankenkassen, Minijobzentrale), auch wenn die Deutsche Rentenversicherung die Arbeitgeber diesbezüglich prüft. Sie hat aber nichts mit dem Hinzuverdienst zu tun, auch wenn der Betrag jetzt gleich ist. Das wird schnell deutlich, wenn man sich erinnert, dass die Hinzuverdienstgrenze vor dem 01.01.2008 deutlich unter 400,- EUR lag, also auch betragsmäßig nicht identisch war.
Dazu finden Sie die Antwort bei
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/3__verdienstgre…
Unter der Überschrift "Schwankender Verdienst" ist dann zu lesen:
"Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig.
Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet."
Das Beispiel 39 unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
gilt dann und da gibt es keine Deckelung auf das Doppelte der Entgeltgrenze, wie sie von mir bei den Hinzuverdienstgrenzen für den Rentenanspruch beschrieben worden ist.