Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Überschreitung bei 400 Euro Job.

von Schiko.08.02.2009 | 10:51
2335 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wie viel darf ich dazu verdienen? So lautet in der Bams vom 8.2.2009 die Anfrage von Franz-Josef M. Frankfurt. Die Antwort lautet: Ja, zweimal im Jahr dürfen Sie mehr verdienen, ohne dass eine Begrenzung nach oben vorgesehen ist. Es könnten also auch 1000 Euro oder mehr sein. Bedingung dafür ist allerdings. dass die Mehrarbeit"unvorhergesehen" nötig ist, etwa weil eine Kollegin krank geworden ist oder Sie eine Urlaubsver- tretung machen. Dies wusste ich bisher nicht, kann mir es jemand bestätigen ? Mit freundlichen Grüßen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Experte habe ich hier ein Problem: zu was wird hinzu verdient? Ohne das Wissen hierum wir das Gebiet Minijob zu einem Sprengfeld.

Hierbei werden Hinzuverdienste bei Arbeitsentgelt, Versichertenrente und Hinterbliebenenrenten immer unterschiedlich gehandhabt. Die von -_- angeführten Webseiten deuten es nur an.

Meines Erachtens sind in der Bams sowohl Sachverhalt, wie auch Tipp unvollständig zumindest wiedergegeben. Wer hier einen Rat braucht, sollte sich direkt an seinen Rententräger wenden.

5 Antworten

-_-am 08.02.2009 | 11:01
Sie sollten lieber diese Zeitung (?) nicht lesen! Die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze darf gem. § 34 Abs. 2 S. 2 SGB 6 im Laufe eines jeden Kalenderjahres zweimal um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Dabei ist unbeachtlich, aus welchen Gründen die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die maßgebliche Hinzuverdienstgrenze darf gem. § 96a Abs. 1 S. 2 SGB 6 im Laufe eines Kalenderjahres zweimal um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Dabei ist unbeachtlich, aus welchen Gründen die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Schiko.am 08.02.2009 | 11:50
Danke für Ihren Hinweis. Wollte eigentlich nur wissen ob die Aussage stimm, Ja oder Nein! Übrigends, die Bams ist für meine Frau. Bibel, Focus, Capital und Spiegel lese ich. MfG.
-_-am 08.02.2009 | 12:55
Stimmt natürlich nicht, wie fast alles (bis auf das Datum) in diesen Seiten. Deckel ist immer das Doppelte. Wer 1000,- EUR mtl. hat, liegt sogar über der zwei mal jährlich zulässigen Überschreitungsgrenze von maximal 800,- EUR mtl. Das Entgelt wird schon bei erstmaliger Überschreitung von 800,- EUR rentenschädlich.
Schiko.am 08.02.2009 | 14:58
Ich gestehe, da bin ich halt mal wieder selber Schuld. Meine oft, andere sollen wissen wie ich es genau gedacht habe. Es geht ja gar nicht um den zulässigen Verdienst bei Rentenbezug in der Regel vor dem 65. Lebensjahr. Monatlich höchstens 400 Euro, zweimal monatlich sogar bis 800 Euro. Gemeint ist die zulässige Höchstgrenze bei klassischen 400 Eurojob ohne Steuerkarte für den Arbeitgeber, auch als Minijob bekannt. Deshalb zur Verdeutlichung den Text der Anfrage, zu dem ja die Bild Ant- wort gab. "Ich bin auf 400- Euro-Basis beschäftigt und habe gehört, dass es durchaus auch mal mehr als 400 Euro sein dürfen, die ich abgabenfrei verdienen kann". Stimmt das? Die Antwort kennen Sie ja schon. Nachgelesen in der gelben Broschüre über Minijob viel mir nur der Satz auf: Wird beispielsweise festgestellt, dass das regelmäßige monatliche Arbeits- entgelt in diesen Fällen nicht übersteigt, liegt ein 400 Euro-Minijob auch dann vor, wenn das monatliche Arbeitseinkommen wegen nicht vorausseh- barer Umstände zeitweise höher ist. Die besonderen Umstände sind mir nicht klar, wissen doch vermutlich wir beide wie streng der Maßstab von 4800 im Jahr angelegt ist. Es war nicht der das letzte Mal , dass ich einen Leserbrief an Bild geschrieben habe, hat man das Blatt nicht, kann man solches Zeug auch nicht lesen. Wollte mich nur rückversichern. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 08.02.2009 | 17:51
Tut mir leid, ich war bei den Rentenbeziehern, da Ihre Frage mit dem Satz begann: "Wie viel darf ich dazu verdienen?" Die Frage sollte dann besser lauten: "Wieviel darf ich mehr verdienen?" und die Antwort sollte zumindest erwähnen, dass das nicht für Rentenbezieher gilt, weil ... Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen ist auch vorrangig Aufgabe der Einzugsstellen (Krankenkassen, Minijobzentrale), auch wenn die Deutsche Rentenversicherung die Arbeitgeber diesbezüglich prüft. Sie hat aber nichts mit dem Hinzuverdienst zu tun, auch wenn der Betrag jetzt gleich ist. Das wird schnell deutlich, wenn man sich erinnert, dass die Hinzuverdienstgrenze vor dem 01.01.2008 deutlich unter 400,- EUR lag, also auch betragsmäßig nicht identisch war. Dazu finden Sie die Antwort bei http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/3__verdienstgre… Unter der Überschrift "Schwankender Verdienst" ist dann zu lesen: "Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig. Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet." Das Beispiel 39 unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… gilt dann und da gibt es keine Deckelung auf das Doppelte der Entgeltgrenze, wie sie von mir bei den Hinzuverdienstgrenzen für den Rentenanspruch beschrieben worden ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026