Hallo Josi,
in Ihrem Rentenbescheid finden Sie den Hinweis, dass die "maßgebende" Hinzuverdienstgrenze zweimal im Laufe eines jeden Kalenderjahres um einen Betrag bis zur Höhe der für einen Monat geltenden Hinzuverdienstgrenze überschritten werden darf. Maßgebend ist in Ihrem Fall die für Sie errechnete Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die deutlich über 450 Euro liegt.