Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Überschreitung Hinzuverdienstgrenzen bei Rente wegen BU

von Fax104.11.2008 | 21:20
1473 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich beziehe eine Rente wegen BU , die alle 3 Jahre überprüft wird . Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit , trotzdem 3 Stunden täglich zu arbeiten . Deshalb erfolgt in unterschiedlichen Abständen eine Überprüfung der Hinzuverdienstgrenzen . Bei der letzten Überprüfung ergaben sich einige Extremfälle : In einem Monat hatte ich die Hinzuverdienstgrenze um 0,76 € (!) überschritten , deshalb wurde mir die Rente um rund 200,- € gekürzt . In einem weiteren Monat waren es 2,14€, wieder 200,- € Rückzahlung . Nochmal ein anderen Monat :5,81 € Überschreitung - wieder 200,- € Rückzahlung . Begründung : Im Wege des Ermessens halten wir dies für gerechtfertigt ... Lohnt es sich dagegen in Einspruch zu gehen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um eventuelle Nachteile zu vermeiden, würde ich Ihnen raten, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

10 Antworten

Schiko.am 05.11.2008 | 08:01
Warum wählen sie nicht den weg des geringsten wider- standes. Vereinbaren sie doch beim AG. ein paar cent geringeren stundenlohn und sie sind aus dem schneider.? MfG.
Jonasam 05.11.2008 | 08:42
Hallo Fax1! Zuerst muss ich Ihnen sagen, dass Sie an der Situation selbst schuld sind, da Sie ja wissen, wieviel Sie verdienen dürfen. Daher schließe ich mich für die Zukunft der Aussage von Schiko an. Gegen die Rückforderung der Rente würde ich jedoch Widerspruch einlegen. Es kommt häufig vor, dass rückwirkend nicht die Rente auf eine 2/3 Rente gekürzt wird, sondern nur der zuviel gezahlte Lohn (der Teile des Lohnes, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet) zurückgefordert wird (habe das selber schon häufiger gesehen). Daher könnte sich ein Widerspruch lohnen. MfG Jonas
Rosannaam 05.11.2008 | 09:40
Hallo Fax1, handelt es sich wirklich um eine Rente wegen BU oder nicht etwa um eine EU- oder volle EM-Rente? Denn bei einer BU- oder teilweisen EM-Rente sind die Hinzuverdienstgrenzen doch wesentlich höher. Was @Jonas schreibt, ist teilweise richtig. Es ist eine Einzelfallentscheidung. Ich würde Ihnen auch zum Widerspruch raten. Wenn Sie Glück haben, wird zumindest in den Monaten, wo die Überschreitung unter 5,- EUR liegt, die Rente nicht so drastisch gekürzt. Weshalb die Hinzuverdienstgrenzen nicht eingehalten werden, wenn man doch weiß, dass dies rentenschädlich ist, werde ich aber trotzdem nie verstehen! MfG Rosanna.
Jonasam 05.11.2008 | 12:48
Hallo Rosanna! Aus der Praxis habe ich zuletzt gesehen, dass die Höhe der Überschreitung (z.B. 3 Euro, 5 Euro oder 100 Euro über der Hinzuverdienstgrenze) keine Rolle spielt. Es wurde nur der Betrag zurückgefordert, der die Hinzuverdienstgrenze überschritten hat. MfG Jonas
Rosannaam 05.11.2008 | 13:26
Hallo Jonas, das Thema ist leider ein bißchen komplexer und man kann nicht pauschal sagen, dass bei einer Überschreitung von z.B. nur 3,- EUR nur die Differenz zurückgefordert wird. Dies geht nur bei "atypischen" Fällen, die jedoch äußerst selten vorkommen. Denn das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze ist an sich typisch, die gesetzgeberischen Entscheidungen sind insoweit auch zu beachten. Bei einer Überschreitung von 100,- EUR (oder auch schon 30 - 40 EUR) wird die Rente AUF JEDEN FALL GEKÜRZT! Schließlich muss jeder Rentner die Hinzuverdienstgrenzen kennen! Sie stehen in jedem Rentenbescheid, ob bei EM-Renten oder Altersrenten. Es heißt dort nicht: "cirka 400,- EUR", sondern 400,- EUR. Wenn das jemandem egal ist, muss er auch mit den Konsequenzen leben. MfG Rosanna.
.am 05.11.2008 | 13:35
bei 3 oder 5 EUR mag das ja als Ermessensentscheidung durchgehen aber bei 100 EUR bestimmt nicht.
Rosannaam 05.11.2008 | 13:38
Sie haben natürlich Recht (siehe obigen Beitrag an @Jonas).
Jonasam 05.11.2008 | 13:56
Hallo Rosanna Ich habe nur mitgeteilt, was ich hier in den letzten 12 Monaten erlebt habe. Da war es so wie ich es beschrieben habe. Die Aufforderung das so zu machen, kam übrigens vom Juristen. MfG Jonas
Rosannaam 05.11.2008 | 16:42
Ich habe Ihnen doch auch keinen Vorwurf gemacht! ;-)) Im Übrigen kommen solche Ideen meistens von Juristen... Aber bei 100,- EUR wird trotzdem auf jeden Fall die Rente nur noch als Teilrente gezahlt und die gesamte Überzahlung zurückgefordert. Diskussionswürdig sind nur die Bagatellüberschreitungen. MfG Rosanna.
Charlyam 05.11.2008 | 17:51
Es gab da mal einen vorzeitigen Altersrentner, der sich als Nachtportier exakt an die Hinzuverdienstgrenzen gehalten und diese voll ausgeschöpft hat. Dann kam die Betriebsprüfung und stellte fest, dass der Nachtportier immer ein Frühstück erhalten hatte. Damit war regelmäßig die Hinzuverdienstgrenze überschritten mit der Folge, dass die Rente - rückwirkend - nur noch als Telrente gezahlt werden konnte und der Rentner die Überzahlung zu erstatten hatte. Ein teures Frühstück !! Charly
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026